Hallo zusammen,
gibt es irgendein Urteil oder § welcher die Aufwandspauschale bei Nachverfahren erklärt?
Problematik: Auf ein negatives Erstgutachten haben wir Widerspruch als NVI01 eingereicht. Dieser wurde angenommen und mit dem MDK besprochen. Ergebnis die Abrechnung ist korrekt. So der Wortlaut der Kasse. Ein Zweitgutachten wird nicht erstellt.
Können wir dann trotzdem die Aufwandspauschale abrechnen?
Vielen Dank für alle Antworten.