Der Unterschied wird lediglich in der Rückwirkung auf Ansprüche, die vor dem 01.01.2019 entstanden sind, gemacht
Hallo Herr Schaffert,
da haben Sie natürlich Recht und ich hatte mich undeutlich ausgedrückt. Aber so riecht das ja noch mehr nach einer lex "Schlaganfall/Geriatrie-Rückforderung", ich bin gespannt, was da am Ende im Gesundheitsausschuss raus kommt...
MfG, RA Berbuir