ab wann Mehrerlösausgleich

  • Guten Morgen

    ich erstelle gerade unsere AEB und bin jetzt auf ein kleines Problem gestoßen. Die Frage ist, ab wann greift ein Mehrerlösausgleich. Nach meinem Verständnis hat ein Krankenhaus erst Mehrerlöse, wenn das vereinbarte Budget überschritten ist. Wenn jetzt eine bestimmte Fallzahl mit einem CMI vereinbart wurde und der IST-CMI ist dann niedriger (man hat sich ein wenig verschätzt bei den Schweregraden) müssen doch mehr Fälle erbracht werden, um das vereinbarte Budget zu erreichen - oder? Wenn der Gedankengang richtig ist, besteht ja die Gefahr, dass zwar mehr Fälle erbracht werden, diese aber nicht zu mehr Erlösen führen. Ist meine Argumentation korrekt??

    Herzlichen Dank für eure Antworten.


    Dr. Haubold :smokin:

  • Hallo Dr. Haubold,

    meines Erachtens nach ist ihr Gedankengang richtig. Das hat zur Folge, daß, sollten sie nicht mehr Fälle machen, der Mindererlösausgleich greift.

    Freundliche Grüße aus Berlin,

    S. Heymann:strauss:

  • Hallo Herr Haubold, hallo Groupies

    vergessen sie nicht die Tatsache das auch für 2004 zuerst ein LKA Budget erstellt wird um die hausindividuelle Baserate zu ermitteln.
    Sinken nun trotz mehr Fällen ihre Pflegetage (klassisches DRG-Phänomen durch Liegezeitverkürzung) betrifft dies zwar nicht ihre Erlößmechanismen aber sie erhalten für 2004 eine Budgetabsenkung in diesm LKA-Budget. => In 2004 real weniger Geld. Und mit den anderen Problemen müssen sie sich auch noch herumschlagen.

    Willkommen im Hamsterrad



    --
    Michael Kilian

    Michael Kilian

  • Hallo Herr Haubold, hallo Forum,

    Die Erlösausgleiche für 2003 und 2004 sind im FallpauschalenGesetz geregelt und es kommt generell erst zu Ausgleichen, wenn der vereinbarte Gesamtbetrag überschritten wird.
    Tritt dieser Fall ein (wegen CMI - Unterschreitung oder zu wenig Fällen), dann werden in 2003 95% Mindererlösausgleich fällig.
    Problematisch ist lediglich der Fall, dass Ihr CMI steigt und Sie MEHRERLÖSE haben, denn Mehrerlöse "aus verbesserter Kodierung" müssen zu 100% ausgeglichen werden.

    Tatsächlich ist es denkbar, dass Ihr CMI steigt, Sie aber weniger Fälle erbringen als geplant und unter dem Strich haben Sie weniger Erlöse erzielt. Dies führt dann wieder zum Mindererlösausgleich, da Sie ja den vereinbarten GESAMTBETRAG nicht erreicht haben.

    Zum Thema "LKA 2004" und Gefahr der Budgetabsenkung wegen VwD - Verkürzung.

    Wir haben bei Modellrechnungen für verschiedene Krankenhäuser noch ein anderes Phänomen festgestellt:
    Reduziert sich die VwD sinken in aller Regel die oGVD - Zuschläge und die uGVD - Abschläge werden mehr!
    Also durch eine Reduktion der VwD wird nicht nur Ihr Budget 2004 abgesenkt, Sie laufen auch Gefahr Ihren CMI nicht zu erreichen und Mindererlöse zu produzieren. In einigen Kassen herrscht dazu noch die Meinung: "Was nicht erlöst wird, braucht das KH auch nicht" und schwupps wird Ihr Budget 2004 weiter abgesenktX(

    Deshalb ist eine laufende Kontrolle des Leistungsgeschehens und der Vergleich mit der Vereinbarung 2003 so wichtig wie noch nie zuvor!!

    Gruss aus dem sonnigen München

    Michael Wilke :smokin:

  • Moin zusammen,

    ich möchte Doc Wilke nicht grundsätzlich widersprechen, aber eine für mich eindeutige Regelung der Ausgleiche gibt es -speziell für die unterjährigen Umsteigen- nicht. Für die, die ab 1.1.2003 nach DRGs abrechnen ist es in der Tat einfacher.

    Nehmen für folgendes Szenario (Umstieg zum 1.12.2003 !):

    Vereinbarung 2003
    Budget: 50.000.000
    CMI: 1,0
    Fälle: 20.000
    BFW: 2.500

    IST 2003
    Erlöse bis 1.12.: 43.000.000 (FP, SE, tagesgleiche PS)
    Erlöse 1.-31.12.: 4.000.000 (DRG-Erlöse)
    Fälle: 20.500
    CMI (alle Fälle gegroupt): 0,90

    Wie wird ausgeglichen ?
    IST-Erlöse 47 Mio zu Vereinbarung 50 Mio =
    3 Mio Mindererlöse. Also bekommt das Haus 95% von 3 Mio = 2.850.000 € Erlösausgleiche.

    Oder aber Betrachtung als Gesamt-DRG-Jahr:
    20.200 Fälle x 0,9 CMI x BWF 2.500 = 45.450.000 € (fiktive Ist-DRG-Erlös 2003). Tatsächlich wurden jedoch 47.000.000 € erlöst. Was wird mit dieser Differenz von 1.550.000 € gemacht (unwichtig, Rückzahlung an Kassen ??) Wieviel Mindererlöse macht das Krankenhaus eigentlich ?

    Und wo bleiben die Erlöse der Systemüberlieger (Aufnahme 2002 => Entlassung 2003). Dies sind ja keine DRG-Fälle.

    Ist das wirklich alles geregelt ? Wenn ja, wo genau ?


    Sonnige Grüße aus dem Norden

    MSimon
    :dance1: :dance1: :shock1: :no: :no: :baby:

  • Hallo Herr Simon,

    das ist in der Tat nirgends detailliert geregelt, also hoher Freestyle-Anteil.
    Zunächst mal würde ich aus Ihrer Sicht natürlich keinen CMI vereinbaren, den Sie im Ist nicht darstellen können. Demnach wäre die Unterschreitung um 10 % äußerst unrealistisch.
    Um die Fehler der Abrechnung nach Pflegesätzen, FP und SE geradezuziehen, müssen Sie - ähnlich wie beim alten Pflegesatzrecht - eine Zahlbetragsberechnung durchführen, die die zu viel oder zu wenig erzielten Beträge nach möglichkeit noch im Pflegesatzzeitraum ausgleicht. Auch hier ist nichts definitiv geregelt außer der grundsätzlichen Anweisung, so zu verfahren, und der Kappungsgrenze (vgl. § 15 Abs. 2 KHEntgG).

    Schöne Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Schmitt,

    das Problem bleibt der von Ihnen zitierte "Freestyle - Anteil". Da muss auf örtliche Ebene (und überall wird es irgendwie anders gemacht) was gestrickt werden, was bisher in den Gesetzen nicht geregelt ist.
    Problematisch kann jedoch eine "Zahl-Base-Rate" werden, die erst ab 1.12.2003 Gültigkeit hat. Wenn dann die Berechnung ähnlich läuft wie bei den bisherigen Zahlpflegesätzen, dann kann hier auch mal eine (Zahl-)Base-Rate von größer 4.000 Euro rauskommen. Hiermit werden sich die Kassen mehr als schwer tun (an Selbstzahler oder Privatpatienten möchte ich lieber gar nicht denken....).

    Mich würde es allerdings interessieren, ob dies in Bayern (Hallo Doc Wilke) alles kein Probleme darstellt.
    Oder ob die Kassen alles abnicken, was von der Krankenhäusern ermittelt wird ? !:x :x
    Und wie sieht es im Freistaat mit den Erlösausgleichen für die unterjährigen Umsteiger aus? Gibt es separate Vereinbarungen mit den Kassen ? :shock2: :shock2:

    Egal ob Bayern oder Sachsen, mich interssieren alle Statements aus der Republik.

    Grüße von der Waterkant

    MSimon?( :drink: :drink: