Lichttherapie / Neugeborene-krank?

  • Hallo Forumsmitglieder,

    wie wird das denn bei Euch so gehandhabt:

    DKR 1603 S. 170 Lichttherapie...

    Diagnosecode für Neugeborenengelbsucht und
    8-560.2 Lichttherapie des NGB

    wird nur zugeordnet, wenn Lichttherapie > 12 Std. durchgeführt wurde...

    - Würde man diese NGB als "krank" bezeichnen ?
    - und müßte man die dann auch entsprechend als "kranke Neugeborene" aufnehmen ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Guten Morgen Christoph,

    die Kodierrichtlinien sind in diesem Fall für mich eindeutig.

    Das Neugeborene ist für mich in diesem Fall krank, aber ist es für den DRG so ausschlaggebend?

    Gruß aus Niedersachsen vor dem Frühstück

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo Herr Hirschberg,
    das Neugeborene braucht eine Diagnose
    > HD Z38.0 Einling, Geburt in KH
    > ND P59.9 Hyperbilirubinämie,
    > Procedur 8-560.2 Lichttherapie

    ergibt DRG P67[b]C[b] baby: :baby: :baby: :baby:
    das gesunde NG ergibt P67[b]D[b]

    Grüße aus Nürtingen
    Daniela Bahlo-Rolle

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo Forum,

    ich verstehe die Kodierrichtlinien aber anders und hoffe ich habe mich da nicht getäuscht.


    HD:P59.9 Neugeborenenikterus, nicht näher bezeichnet
    ND:Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

    OPS:8-560.2 Lichttherapie des Neugeborenen

    Ein krankhafter Zustand, der während des stationären Aufenthaltes auftritt, ist vor einem Kode aus Z38.﷓ Lebendgeborene nach dem Geburtsort zu kodieren.

    Für Frühgeborene und bereits bei Geburt erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort angegeben.


    Mit freundlichen Grüßen aus Niedersachsen

    b-thieme

  • Hallo Herr Thieme,

    die DKR sind hier eindeutig und auch von uns beiden gleich verstanden.
    Nur medizinisch siehts so aus, dass sich die Hyperbilirubinämie erst in den ersten Lebenstagen eines Neugeborenen entwickelt, und auch hier erst diagnostiziert und therapiert werden kann. Somit als ND zuzuordnen.
    Dem Grouper ists übrigens egeal was HD und ND ist , er bleibt bei P67C.:baby: :baby:

    Grüße aus Nürtingen
    Daniela Bahlo-Rolle

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Ist mir nicht ganz klar, wie man die DKR gleich verstehen und doch unterschiedlich kodieren kann...

    Ich glaube, hier hat Herr Thieme die Nase vorn, dieses wird m. E. auch sehr schon im Beispiel 2 der 1601a gezeigt.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • So und jetzt komme ich noch dazu und stelle fest nach DKR 1601a ist zu codieren:

    Aufn-HD Z38.0
    Entl-HD P59.-
    Entl-ND Z38.0
    OPS 8-560.2

    Ein krankhafter Zustand, der während des stationären Aufenthaltes auftritt, ist vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort zu kodieren (siehe Beispiel 2).

    Beispiel 2
    Ein Neugeborenes, im Krankenhaus gesund geboren (vaginale Entbindung), wird wegen drei Tage nach der Geburt auftretenden Krampfanfällen behandelt.
    Hauptdiagnose: P90 Krämpfe beim Neugeborenen
    Nebendiagnose(n): Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

    Für Frühgeborene und bereits bei Geburt erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort angegeben (siehe Beispiel 3 und 4).

    Jetzt alles klar?


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    eine Aufnahme-HD ist mir so nicht bekannt. Aber Sie haben natürlich recht, die Aufnahme-Dx ist die Z38.0, aber bei Entlassung wird der krankhafte Zustand die HD.

    Ich gehe davon aus, daß die Aufnahme-Dx im KIS NICHT automatisch als ND durchgereicht wird, sondern nur, wenn sie auch Fachabteilungs-ND oder HD ist, denn sie kann ja auch falsch sein. Zumindest ist es bei SAP so. Macht ja auch Sinn.

    Dann aber hat man mit der Kennzeichnung der Z38.0 als Aufnahme-Dx ein Problem, denn sie würde nicht durchgereicht werden und im Datensatz fehlen. Daher würde ich wohl (zumindest im SAP) nachträglich den Aufnahme-DX-Haken bei der Z38.0 entfernen und bei der Dx setzen, die dem krankhaften Zustand entspricht.

    Wie läuft das denn bei anderen Programmen? Muß man dort die NDs explizit freigeben?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
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  • Hallo Herr Dr. Blaschke,

    eine automatische Übernahme von Diagnosen ist sicher auch nicht sinnvoll. Wir klicken im DRG-Workplace ORBIS von GWI die HD u. ND einfach an und bestätigen mit Fertig. Wir haben die Möglichkeit, mehrere Aufnahme-ICD einzugeben. Dies bietet bei der Auswahl der Entlaß-ICD größere Chancen, mit den KK zu argumentieren, warum diese und nicht die andere DRG. Beim Sgl. spielt das meistens keine Rolle, außer bei Mißbildungen und schon bei Geburt bestehenden Krankheiten.
    Wir können auch einfach z.B. Aufnahme- od. postoperative ICD in Entl.-ICD kopieren.

    --
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