Hallo Forumsmitglieder,
wie wird das denn bei Euch so gehandhabt:
DKR 1603 S. 170 Lichttherapie...
Diagnosecode für Neugeborenengelbsucht und
8-560.2 Lichttherapie des NGB
wird nur zugeordnet, wenn Lichttherapie > 12 Std. durchgeführt wurde...
- Würde man diese NGB als "krank" bezeichnen ?
- und müßte man die dann auch entsprechend als "kranke Neugeborene" aufnehmen ?
mfG
Christoph Hirschberg