erhöhter Betreuungsaufwand

  • Wir haben eine Patientin auf Station (PSO), welche sehr schlecht sehen kann.

    In diesem Fall kodiere ich natürlich H54.0 oder H54.1 (Das muss ich noch genau abklären.)


    Für das Personal bedeutet es auch, dass es mehr unterstützend tätig werden müssen; also ist ein erhöhter Betreuungsaufwand gegeben.

    Aber ist es nicht so, dass man Diesen seit 2018 nur über das PKMS abrechnen kann? Und nicht jeder Patient, bei dem Beeinträchtigungen zu erwarten sind, erhält doch eine PKMS-Einstufung, oder?

    Wie kann ich diesen erhöhten Betreuungsaufwand abbilden?

  • Hallo,

    wenn, dann über PKMS, aber - wenn sie sonst nichts hat - nur über den Leistungsbereich E. In den anderen Leistungsbereichen ist die eingeschränkte Sehfähigkeit kein Grund.

    Gruß

    B.W.