Hallo zusammen,
eine Privatkasse lehnt die gesonderte Kodierung der Os Pubis Fraktur ab, da "das Acetabulum anatomisch aus Anteilen des Os Ilium, des Os Ischii und des Os Pubis" bestehen würde.
Mein Widerspruch mit dem Hinweis auf DKR 1911 Mehrfachverletzung und multiple Verletzungen wurde abgewiesen, da es sich "nicht um unterschiedliche Verletzungen mehrerer Körperregionen, sondern um die Verletzung mehrerer Beckenanteile, die anatomisch das Acetabulum bilden" handeln würde ...
Bin jetzt etwas überfragt