Guten Morgen zusammen,
es ist ein altes Thema. Patient wird aufgrund der „problematischen Versorgung der postoperativen Wunde“ und Non-Compliance aus der Reha in die Chirurgie verlegt. Bei Aufnahme wird eine saubere Wunde am Bauch 10 x 8 x 3 cm beschrieben (Z.n. mehreren Laparotomien).
Ist das T89.03 (Komplikationen einer offenen Wunde: Verzögerte Wundheilung) oder T81.8 (Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert) oder gar T81.3 (Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert)?
Am spezifischsten klingt für mich T89.03, wobei bei T89 als Überschrift „Sonstige näher bezeichnete Komplikationen eines Traumas“ steht. Andererseits ist eine Operation auch ein Trauma.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen.