Hallo merguet,
natürlich haben Sie recht, dass vieles interpretationsfähig ist und es wäre ja Hybris, wenn hier irgendjemand sich hinstellt und meint, er könne alle Begriffe rechtssicher beurteilen.
Mein Stil ist das mit Sicherheit nicht! Deshalb weiter nur mein Erachten 😉:
Ein Fachgebiet ist vielleicht anders als eine „Fachdisziplin“ im ärztlichen Bereich durch die Weiterbildungsordnung der BÄK ( oder der Länder??) relativ klar definiert. Und ich persönlich würde daher eine Person an dieser Stelle erwarten, die im Besitz der entsprechenden Urkunde im jeweiligen Fachgebiet ist. Weiterzubildende reichen dort nicht- es sind ja auch haftungsrechtliche Fragen betroffen usw.
Noch ein Aspekt: Solange Kliniken Fachärzt*innen zurecht besser als Assistenzärzt*innen in WB bezahlen, kann die Klinik von der Sozialkasse nicht dasselbe Geld für beide Gruppen erwarten. Qualität hat ihren Preis und Minderqualität soll schlechter bezahlt werden. Ob und ggf. wie das im 2. Fall eingesparte Geld über andere Verteilmechanismen wieder allen Kliniken zur Verfügung gestellt wird, ist mir dabei erstmal egal.
Das Ziel der Prüfungen ist ja nicht eine grosse Kosteneinsparung, sondern eine Verbesserung der Qualität und eine auskömmliche personelle Ausstattung in den geprüften Bereichen. Man könnte auch sagen: Verteilungsgerechtigkeit, denn viele Kliniken erfüllen die Mindestmerkmale ja längst, während andere nur das Geld abgreifen. Ob dieses hehre Ziel aber mit den OPS Vorgaben und der daran gebundenen MDS Richtlinie erreicht werden kann, daran habe ich wie Sie leider erhebliche Zweifel...