CPAP zu Beatmungs-DRG?

  • Hallo,
    ich will jetzt hier nicht als Schlaumeier dastehen, aber die Antwort des inek lautet doch:

    Die maschinelle Beatmung über ein Maskensystem wird bei intensivmedizinisch betreuten Patienten der Beatmungsdauer angerechnet, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird.

    CPAP ist laut Definition keine Be-atmungsform, der Patient atmet selbst spontan gegen einen erhöhten Atemwegswiderstand, er wird nicht unterstützt und auch nicht beatmet, er atmet selbst. Jeder der mal eine CPAP-Maske auf dem Gesicht hatte weiss, das CPAP die Atmung nicht erleichtert. Dieses geschieht erst dann, wenn ich eine Atemwegsunterstützung z.B. im Form von ASB hinzufüge. Dieses ist dann kein CPAP sondern sogenannte Nicht-Invasive-Beatmung. Ich denke es ist wichtig, sich über diesen Unterschied im Klaren zu sein und ihn auch, wie bei uns üblich, zu dokumentieren.

    Meiner Auffassung gehört CPAP "mal zwischendurch" zur Pneumonieprophylaxe/behandlung ganz klar NICHT zu der Beatmung. Etwas anderes schreibt auch das inek nicht. Wird es hingegen beim Weaning eingesetzt, zählt es zur Beatmungsdauer, wird aber nicht als eigene Prozedur angegeben (s. Kodierrichtlinien.
    Viele Grüße aus Rotenburg
    O. Fröhlich:x

  • Sehr geehrte Herren Grube und Fröhlich,

    nochmals zum Thema CPAP und BE-Atmung:
    Beatmungspflichtigkeit entsteht, wenn entweder die alveolo-kapilläre Diffusion nicht mehr ausreicht (ARDS / Pneumonie / interstitielle Erkrankungen) oder die Ventilation wegen Mangels an Atemfrequenz oder Atemzugvolumen nicht mehr ausreicht.

    Nach meiner Kenntnis wird hierzu z.B. eine kontinuierliche mechanische Ventilation eingesetzt, sei es als invasive Beatmung via Tubus oder Tracheostoma oder sei es als Maskenbeatmung mit IPPV oder BIPAP S/T. In der Entwöhnungsphase wird häufig BIPAP S/T oder CPAP/ASB eingesetzt.
    Eine alleinige CPAP-Anwendung im Erwachsenenbereich kenne ich bei Spontanatmenden mit Lungenödem im Sinne eines erhöhten PEEP (>> keine BE-Atmung) sowie zur Therapie bei obstruktiven Schlaf-Apnoikern.
    Der Einsatz von CPAP als stand alone-Beatmungsmethode beim Erwachsenen ist mir so nicht geläufig, entsprechende Erfahrungsberichte wären sicherlich interessante Lektüre.

    Folglich:
    CPAP kodieren in der Weaning-Phase, dann in der Regel CPAP/ASB, oder bei Kindern.
    In den übrigen Fällen (Lungenödem, OSAS) kann CPAP nicht kodiert werden. Dies entspricht der Antwort des InEk und auch der DRR 1001c.

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo, Forum

    zum letzten Beitrag eine kurze Anmerkung: Für OSAS oder andere Erkrankungen, die z.B. einer Heimbeatmung bedürfen, kann man jetzt 8-716.ff oder 8-717.ff kodieren, damit ist das Thema Beatmung und CPAP zumindest für diese Patienten vom Tisch

    Grüße
    AnMa

  • Hallo, liebes Forum!

    Eigentlich scheint ja nun alles klar.....aber ´nun bekomme ich die ersten Fälle von der Kasse zurück, bei denen bei Schlafapnoe oder sonstiger resp. Insuffizienz auf der pulm. Normalstation eine Maskenanpassung und Einstellung zur häuslichen Beatmung erfolgt ist. Korrekt wurde die 8-716 bzw. 8-717 codiert. Fehlermeldung: Angabe der Beatmungsstunden fehlt. Muss ich nun oder muss ich nicht???
    Ich hatte eigentlich gehofft, dass ich in dieser Problematik nicht mehr anfragen muss.

    schönes WE!

    megk aus Leipzig

  • Hallo Forum,

    eh meine Anfrage "wegrutscht", muss ich sie noch mal "hochholen".
    Ich bitte sehr um Antwort, hab schon wieder 3 neue Kassenrückfragen zu der Thematik. Und ich weiß nicht, was nun richtig ist?!

    Vielen Dank für die Antworten

    megk:rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie müssen nicht. Sie sollten entsprechenden Passus aus den DKR der Kasse als Erklärung übermitteln:

    1001c Maschinelle Beatmung
    Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)
    8-711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist nur bei Neugeborenen zu kodieren, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden).
    Wenn bei Erwachsenen und Kindern eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind der Kode 8-711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln. Die Ersteinstellung einer CPAP-Therapie bzw. die Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten CPAP-Therapie werden mit einem Kode aus 8-717 Einstellung einer nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie bei schlafbezogenen Atemstörungen verschlüsselt.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • Sehr geehrte(r) megk,

    Eigentlich scheint ja nun alles klar.....aber ´nun bekomme ich die ersten Fälle von der Kasse zurück, bei denen bei Schlafapnoe oder sonstiger resp. Insuffizienz auf der pulm. Normalstation eine Maskenanpassung und Einstellung zur häuslichen Beatmung erfolgt ist. Korrekt wurde die 8-716 bzw. 8-717 codiert. Fehlermeldung: Angabe der Beatmungsstunden fehlt. Muss ich nun oder muss ich nicht???

    Was ist denn genau der Grund/Anlaß der Kassenanfrage?

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim