Gibt es neue Erkenntnisse bezüglich der Handhabung der
CPAP-Masken(gerät)Beatmung.
Wir hatten auf der Intensivstation mehrere Fälle,bei denen
ateminsuffiziente Patieneten-sowohl nach Intubation,
maschineller Beatmung und Extubation als auch primär-in
regelmäßigen Abständen CPAP verordnet bekamen (z.B.CPAP stdl.
f.ca.15-20 min außer nachts).Kann ich das den Beatmungsstunden
zuordnen?Dei Kodierrichtlinien drücken sich meiner Meinung nach
hier nicht eindeutig aus.
CPAP zu Beatmungs-DRG?
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Hallo,
die Definition der Beatmung in den DKR ist folgendermaßen,
"Definition
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet.
Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
Bei Neugeborenen sind darüber hinaus auch andere atmungsunterstützende Maßnahmen zu verschlüsseln (siehe Punkt 3)."Demzufolge würde ich ein CPAP-Gerät allein nicht als BEatmung verstehen, der AUfwand ist ja auch nicht vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen
MAutner
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Hallo,
'Die Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungszeit eines Patienten hinzugezählt.'
Also dürfen sie die CPAP-Beatmung dann hinzuzählen wenn Sie dies zur Entwöhnung des Patienten von der künstlichen Beatmung nutzen ('Weaning') (auch postoperativ!).
Reine CPAP-Beatmung ist, nach meiner Meinung, nicht als Beatmung zu werten (schon wegen des wesentlich geringeren Aufwandes wäre das für die Beatmungs-DRG's katastrophal, da dann ja die Relativgewichte stark sinken würden und die echten sehr aufwendigen und teueren Langzeitbeatmeten dann immer unterfinanziert wären)....
Gruß
Thomas Lückert
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Thomas Lückert
Medizincontrolling
Johanniter-Krankenhaus im Fläming -
Hallo an alle Beatmer und die die es werden wollen,
mal ganz abgesehen davon, dass ich bezüglich der RG's die Befürchtungen von Herrn Lückert absolut teile, muss ich als Intensivmediziner (der ich mal war und hoffentlich ab nächstes Jahr auch wieder sein werde) sagen, dass die DKR ganz klar schreiben:'' ..., wenn diese an Stelle der bisher üblichen ... verwendet werden.'' und da es sich im geschilderten Fall um ateminsuffiziente Patienten handelt, bleibt einem eigentlich nur die Alternative nebendran zu stehen und zu warten, bis der Patient intubations'reif' ist und konventionell zu beatmen oder bereits frühzeitig mit der Maskenbeatmung (auch wenn's "nur" CPAP ist) zu beginnen. Also setze ich diese an Stelle der konventionellen Beatmung via Tubus etc. ein. Weiterhin ist schon ein Unterschied, "nur" ein Schnarcher eine CPAP-Maske zum Offenhalten der Atemwege auf hat oder ob ein bereits ateminsuffizienter Patient vor der nicht ganz risikolosen konventionellen Beatmung bewahrt wird. Der betreuerische Aufwand für einen solchen Patienten ist nicht ganz unerheblich.
Trotzdem wären die A06Z bzw. A07Z eine Überzahlung, um wieder zum leidigen Thema Geld zurück zu kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass man das zukünftig so gestaltet:
A06C - Maskenbeatmung länger als x bis y Maskenstunden
A06B - " " " y bis z "
A06A - " " " z "
A07C - Tubusbeatmung bis x Stunden/Tage
A07B - " länger als x Stunden/Tage bis y Tage
A07A - " " " y Tage
(warum sind die Leerzeichen im Forum weg, beim editieren sieht's so gut aus)
Für die diesjährige Vorschlagsrunde habe ich schlichtweg nicht daran gedacht, da wir erst nächsten Monat im Rahmen der Routinewartung die Aufrüstung für die Maskenoption in unsere Maschinen bekommen (nach langem Kampf mit den €-Zeichen-in-den-Augen-Trägern).
Mal abwarten was die RG's 2004 bringen, vielleicht hat's ja schon jemand anderes vorgeschlagen, aber so lange bleibt es auf jeden Fall in der Pipeline. Falls nicht, gefällt mein Vorschlag ja vielleicht einigen geneigten Lesern dieses Forums, dass diese es auch vorschlagen. Je häufiger ein Vorschlag ist, dest größer ist (hoffentlich) die Chance realisiert zu werden.--
Michael Hönninger
FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
MedizinController
Städt. Krankenhaus
Frankenthal (Palz) -
- Offizieller Beitrag
Hallo,
zur Ergänzung:
DKR 1001b Maschinelle Beatmung
Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)
8-711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist nur bei Neugeborenen zu kodieren, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden).
Wenn bei Erwachsenen und Kindern eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind die Anwendung von CPAP sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln.
Wenn CPAP als Entwöhnungsmethode von der Beatmung verwendet wird, ist 8-711.0 nicht zu verwenden; die Beatmungsdauer ist hingegen zu berücksichtigen (s.o.). In diesen Fällen ist die Anwendung der Prozedur mit 8-718 zu kodieren, d.h. zur gesamten Beatmungsdauer dazuzurechnen (s.o.: Definition der „maschinellen Beatmung“; „Methode der Entwöhnung“; „Dauer der Entwöhnung“).Gruß
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D. D. Selter -
Vielen Dank für die ausführlichen Reaktionen.
Ich ersehe aus den Antworten,das CPAP-Beatmungen
immer in einem Bezug zur maschinellen Beatmung stehen
müssen,sonst werden das die Krankenkassen auch nicht
akzeptieren.:angry: Es ist von Fall zu Fall zu entscheiden.
Hier ist eben wieder schlüssige Dokumentation gefragt
aus der hervorgeht,das CPAP nicht nur zur reinen
Atemhilfe verordnet wurde. -
Hallo,
wir berechnen die Maskenbeatmung auf Intensiv.
Nach den :kr: 1001b Definition maschinelle Beatmung ist das meines
Erachtens ganz klar geregelt:
Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann die maschinelle Beatmung auch über ein Maskensystem erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird.Also die Patienten, die früher mit COPD, Rippenserienfrakturen ect. intubiert wurden.
Da diese Patienten fast kontinuierlich mit Maske atmen, kommt man da meist in die 96Std. bis 11 Tage reinUnd ich kann nicht zustimmen, dass der Aufwand wesentlich geringer ist.
Wer als mal auf einer Intensivstation pflegerisch tätig war, weiß wie zeitintensiv das Betreuen von diesen Patienten ist und wieviel Geduld man mitbringen muß um die Patienten dabei zu begleiten.
Da wünscht man sich schon mal, den Tubus und den Fenta/Dormicum Perfusor!!!!Sabine Hömig
P.S. Wer hat die Sonne geklaut?
:dance1: :dance1: :dance1: :dance1: :dance1:
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Hallo SchwesterS,
ich denke, es ist wichtig zwischen CPAPund Nicht-Invasiver Beatmung über eine Maske zu unterscheiden. Genaugenommen ist CPAP ein Spontanatemmodus mit PEEP, es wird also nich BE-atmet, sondern GE-atmet. Wenn ich aber auf einen PEEP eine Atemunterstützung setze (ASB, Druckunterstützung), dann mache ich definitionsgemäß Nicht-Invasiver Beatmung (NIV), wobei ich dann eben über ein Maskensystem beatme. Dann kann die Zeit auch problemlos zur Beatmung rechnen, so machen wir es zumindest...
Gruß
DocFröhlich:x -
Leider sind die meisten Beiträge im Forum zum Thema CPAP falsch. Ich habe jetzt eine offizielle Stellungnahme vom InEK zu diesem Thema.
CPAP, wenn beim Erwachsenen als Ersatz für Intubation oder Tracheotomie eingesetzt, wird als maschinelle Beatmung verschlüsselt.
Dafür wird die Maskenbeatmung und die Beatmungsdauer mittels OPS erfasst und zusätzlich natürlich die Beatmungsstunden. Der OPS für CPAP ist natürlich immer noch nur für Neugeborene und Schlafapnoe-Patienten sind, wie in den DKR beschrieben auch ausgenommen.
Aber damit ist jetzt klar, dass CPAP auch als Stand-alone Methode als Beatmung zählt.
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Rolf Grube
FA für Anästhesie
Med. Controlling
Klinikum Krefeld gGmbH
Lutherplatz 40
47805 Krefeld -
Sehr geehrter Herr Grube,
die Antwort des InEK überrascht mich.Wie DocFroehlich bereits ausführte, ist CPAP ein Modus, bei dem der Patient selbst atmet und Druckunterstützung erhält. Eine BE-Atmung in dem Sinne, daß eine Mindesatemtiefe und eine Mindestatemfrequenz erreicht wird, ist CPAP alleine nicht.
Hierzu braucht es dann schon noch ASB o.ä.
Vielleicht können Sie mir ja das Schreiben des InEK zumailen.
mfg
W. Stark -
Ich kann Ihren Argumenten zwar folgen, jedoch lässt die Definition maschineller Beatmung in den DKR mit der Formulierung 'Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen ...' einen Interpretationsspielraum zu . Ich poste hier mal meine Frage und die Antwort vom InEK:
1. Frage :kong::
Sehr geehrte Damen und Herren,leider sind die Kodierrichtlinien auch in diesem Jahr noch nicht so interpretationssicher, wie
wir uns das wünschen. Ein Evergreen ist hier die nicht invasive Beatmung auf
Intensivstationen.Das Kapitel in den Spez. Kodierrichtlinien ist hier ausgesprochen zweideutig und daher
bitte ich um eine offizielle Klarstellung.Es geht ganz speziell um die Behandlung von Intensivpatienten mittels CPAP.
Nach der Definition der maschinellen Beatmung am Beginn des Kapitels (DKR 1001c)
gehört CPAP zu den maschinellen Beatmungsformen und muss deshalb mit OPS-Kode
und Dauer kodiert werden.Im Unterabschnitt 'Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck...' wird die Kodierung von
CPAP im ersten Absatz exklusiv auf Neugeborene beschränkt, um direkt anschliessend im
zweiten Absatz beim Erwachsenen doch wieder zugelassen zu werden, wenn nicht eine
Störung wie Schlafapnoe vorliegt!Daher hätte ich gerne folgende Klarstellung:
1. Was sind Störungen wie Schlafapnoe?
2. Wird auf Intensivstationen der alleinige Einsatz von CPAP bei Erwachsenen jetzt
a. gar nicht
b. immer
c. nur nicht bei Schlafapnoekodiert?
Schönen Gruss,
2. Die Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.01.2004.
Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen in der jeweils gültigen Version zu kodieren.
Die Kodierung der Beatmung sind in der DRK 1001c der Dt. Kodierrichtlinien Version 2004 geregelt.
[glow=#FF0000,3]Ach nee !!![/glow]
Die maschinelle Beatmung über ein Maskensystem wird bei intensivmedizinisch betreuten Patienten der Beatmungsdauer angerechnet, wenn diese an
Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird.Die OPS-301 Kodes unter 8-711 (Maschinelle Beatmung bei Neugeborenen) sind nicht für die Verschlüsselung von Beatmungsmustern beim Erwachsenem
vorgesehen.Tschuldigung, den Kommentar zu der Antwort konnte ich mir nicht verkneifen. Aber ich geh jetzt ja auch :drink:
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Rolf Grube
FA für Anästhesie
Med. Controlling
Klinikum Krefeld gGmbH
Lutherplatz 40
47805 Krefeld -