Liebe NG-Gemeinde,
kann mir jemand von all den DRG-Klugen im Forum sagen, was sich die Urheber der DKR bei folgender Richtlinie gedacht haben mögen:
[Zitat]
1915a Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
Es sind die vorliegenden Verletzungen oder psychischen Störungen anzugeben. Ein Kode aus T74.- Missbrauch von Personen als Ursache ist nicht anzugeben !
[/Zitat]
Ganz abgesehen davon, dass eine solche Kodierung medizinisch wenig sinnvoll erscheint, fragt man doch wirklich verzweifelt nach dem Sinn einer solchen Kodierregel. Auch aus dem Blickwinkel der Statistiker beginnt man darüber nachzugrübeln, wie man denn in Zukunft Epidemiologie betreiben soll, wenn z.B. akzidentell verbrannte Patienten von Solchen mit einer durch eine Kindesmißhandlung verursachten Verletzungen nicht mehr anhand ihrer Kodierung zu unterscheiden sind.
Auf Ihre Antworten bin ich sehr gespannt....
Wünsche allen einen schönen Sonntag
CU
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S. Siefert
Hamburg
http://www.dr-siefert.de