Liebe Foristen,
vielleicht liegt es ja an den jahreszeitlich bedingten, kurzen Tageslichtphasen, aber ob der Begriffsvielfalt bzw. dem Tempo, in welchem aus dem BMG Ideen ventiliert werden, bin ich etwas verwirrt. Vielleicht sehe ich aber auch nur den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Meine konkrete Frage ist:
Sollen die geplanten Hybrid-DRGs bzw. die sektorengleiche Vergütung (wohl synonyme Begriffe, so wie ich das verstanden habe) die AOP-Leistungen nach bisherigem Muster ablösen oder nur ergänzen? AOP werden ja aktuell nach EBM abgerechnet, für die sektorengleichen Leistungsgruppen ist dagegen im ersten Schritt eine Anlehnung an die InEK-Kalkulation für bislang stationäre Fälle vorgesehen, bis perspektivisch auch dafür eine eigene Kostendatengrundlage existiert.
Falls es sich bei der ESG nur um eine Ergänzung zur AOP-Abrechnung handeln sollte, stellt sich mir die Frage, welche Fälle künftig qua Konzept dann AOP (§115b) und welche nach ESG (§115f) abgerechnet werden sollen, bzw. was hier das Unterscheidungsmerkmal sein soll.
Herzlichen Dank im Voraus für erhellende Klarstellungen und beste Grüße