Nachtrag vom 29.03.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023, 01.05.2023 bzw. 01.07.2023 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung

  • Foristen,

    hat jemand diesen Nachtrag zur Datenübermittlung nach §301 mitbekommen, gültig für AOP-Fälle ab 1.5. aufgenommen?

    Dort heißt es auf Seite 13 unter 2.8 Nachtrag Medizinische Begründung (ab Aufnahmetag 01.05.2023)

    und wenn nicht? Ist die Rechnung dann tot? Für immer?

    Gruß

    merguet

  • und wenn nicht? Ist die Rechnung dann tot? Für immer?

    Werden wir wissen, wenn es das BSG in x Jahren entschieden hat.

    Aktuell gehe ich davon aus, dass aus der Sicht der Kasse die Rechnung OHNE Begründung nicht fällig ist. Insofern kann ich nach Abweisung der Rechnung eine neue Rechnung stellen, denn eine Rechnung, die nicht fällig ist ist ja nicht existent und kann somit auch nicht korrigiert werden. Damit fällt das Verbot der Rechnungskorrektur raus.

    Anders sieht es evtl. aus, wenn die Kasse die Rechnung akzeptiert und eine Rechnungsprüfung in die Wege leitet. Dann kann sie ja formal nicht mehr korrigiert werden (ist die MBEG Teil der Abrechnung???) und bei fehlenden Kontextfaktoren haben Sie dann die prim FB und ggf. die Strafzahlung.

    Aber ich bin kein Jurist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    dazu kommt dann die Frage, wer diese MBEGs dann erstellt.....

    Bisher sieht der Workflow zumindest bei uns es nicht vor, dass die Med. Doks alle Fälle auf AOP-OPS sondieren und dann in den Fällen, wo nötig, eine MBEG schreiben, bevor der Fall abgeschlossen ist. Mir fehlt da gerade so ein bisschen die Vorstellung, was das an zusätzlicher Arbeitszeit bedeutet. Oder es muss intern dann an wen auch immer weitergeleitet werden, aber der Mehraufwand wird dadurch auch nicht weniger. Und bitte Z76.8 nicht vergessen....

    Kann man ja gleich hier mal thematisieren ;)

    Bürokratieabbau in Bayern - Was sonst nicht passt und OFF-Topic-Beiträge - myDRG - DRG-Forum 2023 Medizincontrolling, Kodierung & Krankenhausabrechnung

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Abend,

    Dem vernehmen nach sollten die KIS das z.T. bereits jetzt schon filtern können (unseres nicht).

    Ob DIACOS oder 3 M da unterstützen? Ist mir bislang nicht klar.

    Dann wäre wenigstens eine Warnung an das KH, eine Begründung zu liefern. Über Inhalt und Umfang ist ja nichts festgelegt.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    unser KIS (Orbis) bringt seid dem letzten Update eine entsprechende rote Plausibilitätsprüfung. Früher war da nur der blaue Hinweis, dass es sich um einen Eingriff nach §115 handelt, jetzt erscheint rot " ... OHNE Kontext" oder - sollte man doch mal einen PG 4 oder so haben in grün dann "mit Kontext"

    Beispiel

    Ist eine grobe Hilfe, aber in den meisten Fällen traten postoperativ Beschwerden auf, die zur stationären Überwachung geführt haben. Somit greift das ganze Konstrukt nicht. Auch werden ebenfalls stattfindende Eingriffe, die nicht AOP-Potential haben nicht berücksichtigt und die Meldung trotzdem angezeigt (Beispiel Sehnendebridement bei Schulter-Arthroskopie)

    Und zu der Eingangsfrage: Der Hinweis auf diesen vollkommen überflüssigen ICD-Kode hatten wir als Kodierer noch nicht erhalten. Hier gibt es auch noch keinen Fahrplan, wann diese MBEG versandt werden soll. Aktuell warten wir auf die Rechnungsrückweisung der Kasse und liefern dann MBEG mit Rechnung nochmal an ... Tja, läuft ja erst seit drei Monaten der Spaß.

    Grüße an die geplagten Mitstreiter

    Cyre

  • Wir bekommen derzeit Rechnungen, bei denen die Begründung MBEG vergessen wurde, alle zurück. Dann liefern wir die Begründung nach.

    Den bettenführenden Fachbereichen wurde angeordnet bei stationärer Durchführung einer Leistung aus dem Katalog stationsersetzender Eingriffe die Begründung in der Einleitung zu erwähnen. "Wir entschlossen uns zur stationären Durchführung weil...".

    Die Versorgungsstruktur wird sich daran anpassen (müssen). Und wir werden lernen welche Begründungen bei den Kostenträgern ziehen und welche nicht.

  • Hallo zusammen,

    gibt es jetzt, Ende Mai, schon Erkenntnisse, wie die Kassen reagieren, wenn aus welchen Gründen auch immer, die MBeg nicht spätestens mit der Schlussrechnung verschickt wurde, z.B. wenn sich der Fall aus KH-Sicht als stationär darstellt, aus KK-Sicht aber nicht? Akzeptieren die Kassen nachgereichte MBegs? Müssen sie das eventuell sogar? Oder ist die stationäre Abrechnung auf jeden Fall nicht mehr möglich?

    Wir verstehen den Nachtrag als "Muss-Bestimmung", dass die MBegs spätestens mit der Schlussrechnung bei der KK vorliegen müssen. Gibt es Kollegen hier, bei denen der Nachtrag eher als "Kann-Bestimmung" gesehen wird und wie sind die Erfahrungen damit?

    Vielen Dank und einen schönen Tag!

    Gruß

    Zwart

  • Hallo,

    also bei uns schicken die Kassen teilweise wie davor auch die Rechnung fehlerhaft zurück mit der "Bitte" entsprechende Kontextfaktoren zu liefern bzw. Begründung wieso nicht ambulant. Die dann nachträglich verfasste MBEG wird akzeptiert oder ggf. ein Falldialog eingeleitet.

    Bei uns ist der Großteil der Fälle, welche amb. Potential besitzen, im Nachhinein begründet (also Kreislaufschwierigkeiten, postoperative Komplikationen im weitesten Sinne) Diese werden / sollen im Aufnahmesatz bereits mit übermittelt. Ich habe mir aber angewöhnt jetzt trotzdem "zusätzlich", spätestens wenn ich den Fall kodiere eine MBEG zu erstellen (keine Kontextfakoren, stationäres Setting nach amb. geplanter OP aufgrund ...)

    Da müssen wir die Kassenreaktion abwarten aber grundsätzlich kann ich sagen, dass bei uns das Vorgehen / Verhalten sich nicht grundlegend geändert hat. Früher kam die Rechnung allg. mit dem Hinweis amb. Potential zurück, jetzt eben mit dem neuen Zusatz "Kontextfaktor" fehlt.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre