Foristen,
hat jemand diesen Nachtrag zur Datenübermittlung nach §301 mitbekommen, gültig für AOP-Fälle ab 1.5. aufgenommen?
Dort heißt es auf Seite 13 unter 2.8 Nachtrag Medizinische Begründung (ab Aufnahmetag 01.05.2023)
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Liegen bei Leistungen nach AOP-Vertrag bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme medizinische oder soziale
Gründe nach § 8 Abs. 3 AOP-Vertrag vor, kann das Krankenhaus die Krankenkasse hierüber informieren,
indem es in der Aufnahmeanzeige im EAD Segment (Segment Einweisungs- und Aufnahmediagnose)
zusätzlich zu der vom Krankenhausarzt bei der Aufnahme festgestellten Diagnose den ICD-Kode `Z76.8`
(Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen näher bezeichneten Gründen in Anspruch nehmen)
übermittelt. In diesen Fällen übermittelt das Krankenhaus mit der Nachricht `Medizinische Begründung`
(MBEG) im Segment „Text“ die entsprechenden fallindividuellen Gründe so früh wie möglich, spätestens
jedoch mit dem Rechnungssatz.
und wenn nicht? Ist die Rechnung dann tot? Für immer?
Gruß
merguet