Einen guten Tag in das Forum,
ich habe eine Nachfrage bezüglich der Neuregelung §45 Abs. 1a SGB V und den hierin verankerten Anspruch auf Lohnersatzleistung bei der Mitaufnahme von Begleitpersonen aus medizinischen Gründen. Ich füge mal die entsprechende Bescheinigung als Anlage ein und stelle die Fußnote 3 zur Debatte. Bislang hatten wir sehr unterschiedliche Akzeptanz der Mitaufnahme der Begleitperson, vielen Kassen legten dann für sich ein jeweils anderes Lebensalter als Grenze fest. Ist diese Grenze jetzt allgemein bei 9 Jahren definiert und von allen Kostenträger akzeptiert?
Haben Sie schon Erfahrungen bzw. Rückmeldungen? Wäre ja endlich mal Zeit, eine genaue Altersgrenze zu haben.
Vielen Dank schon mal...
MfG stei-di