Wiederaufnahme innerhalb der oGVD nach erneutem Sturzereignis

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    entschuldigt bitte die, für einige, etwas blöde Frage.

    Elektive Aufnahme eines 88-jährigen Patienten zur Implantation einer zementierten Kniegelenksendoprothese rechts.
    Fallabschließendes geriatrisches Prozedere gemäß hessisch-thüringischem Geriatriekonzept.
    DRG I34Z mit 18 Tagen Behandlungstagen (oGVD liegt bei 35 Tagen!)

    Am 25. Tag kommt der Patient notfällig mit einer traumatischen Quadrizepssehnenruptur rechts erneut ins Krankenhaus. Erneut wird er geriatrisch übernommen.
    DRG I34Z mit 32 Tagen.

    Der Kostenträger argumentiert mit § 2 Abs. 1 FPV, bei der die Aufnahme innerhalb der selben Basis-DRG innerhalb der oGVD des ersten Aufenthalts erfolgt. Eine Komplikation ist hier für die Fallzusammenlegung ja nicht erforderlich.

    Ich bin der Meinung die Fälle sind nicht zusammenzulegen wegen des Traumas dazwischen. Dieses fällt doch ganz klar nicht in den Zuständigkeitsbereich des Krankenhauses.
    Eine Fallzusammenführung würde für einen Schaden von € 6.700,- sorgen!

    Sollten wir Fazen müssen, hätten wir die FAZ natürlich umgehen können in dem wir den Patienten im zweiten Aufenthalt nicht schon wieder geriatrisch vorgestellt hätten.

    Ich bedanke mich vorab für eure Einschätzung.

    Viele Grüße
    DANIEL

  • Hallo,

    Sie haben ja schon selber „Komplikation“ erwähnt. Dafür ist die Frage interessant, wie ein Verantwortungs- bzw. "Zuständigkeits"bereich zu definieren ist (§2 (3)). Das ist aber bei einer Fallzusammenlegung bei gleicher Basis-DRG (§2 (1)) gar kein zu diskutierender Punkt.

    Wenn also die Kriterien Basis-DRG/innerhalb OGV erfüllt sind, sind die Fälle zusammenzulegen und es gibt es keine Gegenargumentation im Sinne von "war nicht unsere Schuld".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Bis jetzt bin ich in derartigen Fällen (gleich Basis DRG), aber medizinisch nichts miteinander zu tun (FX rechter Oberarm, dann nach Entlassung FX linker Oberarm), immer auf die Kostenträger zugegangen. Hatte auch meistens Erfolg.

    In letzte Zeit merke ich den Druck bei den KK. Sparen, sparen und nochmals sparen.

    Da werden große Summen mit formalen Argumenten eingefordert, wo es vor kurzem noch Verständigung gab.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • das ist nett... aber leider nicht über FPV abgedeckt. War es noch nie, aber schon mindestens seit knapp 18 Jahren hier in der Diskussion, siehe hier:

    Einsteiger
    1. August 2006 um 17:04


    Da habe ich meine oben dargestellte Meinung auch etwas ausführlicher ausgeführt. Man wird alt ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo und guten Abend,

    hier geht es tatsächlich nicht um Komplikation sondern um WA innerhalb OGVD mit gleicher Basis-DRG.

    Eine gute Fallsteuerung hätte dies aus meiner Sicht vlt. verhindern können. Ich hätte im zweiten Fall definitiv von der geriatrischen Komplexbehandlung abgeraten und "nur" zu traumatologischer Behandlung/OP/Physiotherapie, schnellstmögliche Mobilisation und Entlassung geraten.

    Zur Fallzusammenführung kommt jetzt sicher eine Fallprüfung bei Überschreitung der OGVD/sekundäre Fehlbelegung durch den aufsummierten zweiten Fall. Zweimal mindestens 14 Tage akutstationäre Notwendigkeit zu begründen ist möglicherweise schwierig.

    Ich sage möglicherweise, weil die operativ/geriatrische DRG I34Z ja nur so angesteuert wird und die letzten Tage mitunter schwierig begründbar sind. Aber vielleicht hat der Patient sie auch tatsächlich akut benötigt.

    Ah, ich hab gerade nochmals gelesen: traumatische Quadrizepssehnenruptur - nicht Sturz - sorry

    Da wäre natürlich eine Komplikation nach Knie-TEP-OP zu diskutieren.

    Führt somit eventuell auch ohne geriatrische Komplexbehandlung im zweiten Fall zur Fallzusammenführung.

    3 Mal editiert, zuletzt von Snow (29. Januar 2024 um 18:02)

  • Da wäre natürlich eine Komplikation nach Knie-TEP-OP zu diskutieren.

    Hallo,

    ich wüsste nicht, wie das schlüssig zu argumentieren wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau