Guten Morgen,
ich hätte ein Anliegen. Dieses Thema wird immer hitzig mit den Kassen diskutiert.
Wir haben ein Gutachten erhalten, welches für uns negativ ist, jedoch zu keiner Minderung des Rechnungsbetrages führt. Die KK spricht dann in ihrer KAIN Nachricht den MDK01 aus. Laut dem SGB §275 C Abs. 1, darf eine AWP der Kasse in Rechnung gestellt werden, wenn es zu keiner Minderung des Rechnungsbetrages kommt. Gilt dies auch in diesem Fall in dem das Gutachten negativ ist?
Um eine Antwort wäre ich dankbar