Abrechnung Simultaneingriff

  • Guten Morgen, ich hoffe, mir kann hier geholfen werden :) Welche OP-Ziffern kann ich abrechnen?

    AOP GYN mit einem Simultaneingriff (Gesamte Schnitt-Naht-Zeit) 55 Minuten

    5-681.53 Eszion und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation (SNZ 12:31-12:48= 17 Minuten) 31319+31503+31822+40685

    5-469.21: Laparoskopische Adhäsiolyse am Darm (SNZ 12:57-13:47= 50 Minuten) 31163+31505+31823

    1-672: Diagnostische Hysteroskopie (SNZ weniger als 15 Min)

    5-690.2 Therapeutsiche Kürettage (Abrasio uteri) Ohne lokale Medikamentenapplikation (SNZ Zeit weniger als 15 Min.)


    31319+31503+31822+40685 und für den Simultaneingriff 31168+31828 x4 ???

    Ist das so korrekt oder fehlt mir noch etwas?

    Vielen Dank


    P.S: Habe die Grundpauschalen usw. hier jetzt nicht weiter aufgeführt

  • Guten Morgen

    sie schreiben oben - SNZ 55 Minuten

    aber dann

    Hochfrequenzablation (SNZ 12:31-12:48= 17 Minuten)

    5-469.21: Laparoskopische Adhäsiolyse am Darm (SNZ 12:57-13:47= 50 Minuten)

    Sind ja schon 67 Minuten

    Wieso wollen Sie die 31168 31828 4 x ansetzen ?

    Laut EBM Kommentar etc. SNZ je weitere vollendete 15 Minuten abrechenbar ( hiermit 50 - 17 = 33 ) = maximal 2 x

    Siehe Wetzel / Liebold


    In Ihrem Beispiel ist die 31319 höher bewertet, daher müssten Sie hier den Zuschlag nehmen, den es derzeit nicht gibt - siehe hier

    Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31 311 bis 31 316 bei Simultaneingriffen und zu der Gebührenordnungsposition 31 317

    Auszug aus Wezel / Liebold

    Simultaneingriffe - Beispiel etc.
    Präambel 31.2

    Bsp.:

    Maßgeblich für die Berechnung der Zuschlagspositionen für Simultaneingriffe nach der Präambel 2.1 Nr. 3 zum Anhang 2 zum EBM ist nicht die Überschreitung der kalkulatorischen Schnitt-Naht-Zeit der Kategorie des Haupteingriffs, sondern die Überschreitung der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit des jeweiligen Haupteingriffes.
    Aus diesen beiden Beschlüssen ergibt sich somit, dass am Ende der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit (SNZ) der Hauptoperation der/die zeitgetaktete/n Simultaneingriff/e (je 15 Minuten SNZ) beginnt bzw. beginnen. Bei einer SNZ von 45 Minuten für den/die Simultaneingriff/e würde dies mit der Nr. 31xx8 mal 3 als Zuschlag zum Haupteingriff berechnet.
    Ein Simultaneingriff setzt eine gesonderte Diagnose und/oder einen gesonderten Zugangsweg voraus. Die gesonderte Diagnose ist schon bei seiten- oder etagendifferenter Lokalisation gegeben (z.B. Basaliom des Gesichtes und des Oberschenkels).
    Simultaneingriffe
    Ein Simultaneingriff (Simultan-Operation) liegt dann vor, wenn mindestens zwei verschiedene, eigentlich eigenständige Operationen (unterschiedliche Diagnosen, unterschiedliche OPS-Nummern) in derselben Narkose erfolgen.
    Diese können von einem oder mehreren Operateuren erbracht werden, zeitgleich oder nacheinander. Beispielsweise führt der HNO-Arzt eine Adenotonsillektomie und der Urologe eine Zirkumzision durch.
    Ein Simultaneingriff kann aber auch dann vorliegen, wenn eine Operation an unterschiedlichen Organen (z.B. Eierstock oder Blinddarm) erfolgt. So im Rahmen endoskopisch oder mikroskopisch gestützter Eingriffe in der Bauchhöhle. Ein weiteres Beispiel sind die HNO-Ärzte und auch Neurochirurgen, die über die Nase verschiedene Eingriffe z.B. an der Kieferhöhle (OP 1), der Keilbeinhöhle (OP 2), der Keilbeinhöhle mit den Simultaneingriffen Kieferhöhle und Muschelresektion (OP 3) oder der Hypophyse (OP 4) durchführen.
    In diesen Beispielen liegen für jede Operation unterschiedliche Diagnosen vor. Diese Eingriffe können einzeln oder kombiniert erbracht werden.
    Für diese Eingriffe (Operationen) und die Simultaneingriffe sind die 16 Punkte der Präambel 2.1 des Bereiches VI, Anhang 2 zu beachten.
    HNO-Eingriffe

    Somit würde ich sagen, sollten sie das noch mal überdenken ( oder ich habe einen Denkfehler ) - ich habe Ihnen noch etwas zu Simultaneingriffen aus Wezel / Liebold angehängt Simultaneingriffe_1_EBM _ GOÄ.pdfSimultaneingriffe_2_EBM _ GOÄ.pdf

    R.E.