nachstationäres MRT

  • Hallo zusammen,

    folgendes Problem plagt uns zur Zeit:
    Wenn bei einem stationären Aufenthalt aus technischen Gründen das MRT erst 3-4 Tage nach Entlassung durchgeführt werden konnte:
    1. Wie kann man das am besten kodieren? (evt. gar nicht?)
    2. Wie sollte man vorgehen, wenn sich durch das Ergebnis des MRT auch die Hauptdiagnose ändert?

    Wir neigen im Moment dazu, die Prozedur zu erfassen, das Problem ist dann nur, dass das OPS-Datum nach der Entlassung liegt!

    Gruß T. Koop

  • Moin!

    Die nachstationäre Behandlung gehört zur stationären Behandlung dazu. Nachstationäre Prozeduren müssen kodiert werden. Das Datum der Prozedur liegt selbstverständlich nach dem Datum der Entlassung in die nachstationäre Behandlung. Aber es liegt noch im Zeitraum der nachstationären Behandlungsphase (=14 Tage nach Entlassung, bei Antrag auch länger). Auch die Hauptdiagnose ist am Ende der Behandlung zu stellen, auch wenn sie erst in der nachstationären Phase die Diagnose gestellt werden kann. Aber das ist doch wohl eher selten, oder?
    Nur bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus dürfen Sie nur nach Kenntnisstand bei der Verlegung kodieren.

    Grüße,
    Scherlitz
    --
    Krankenhaus Reinbek

    Dr. med. J. Scherlitz
    Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH

  • Hallo ToKo,

    wenn Sie einen Patienten nachstationär behandeln, zählen die Tage der Behandlung ja ebenfalls zur Verweildauer und falls Sie dann die oGvD überschreiten, können Sie ja sogar noch Zuschläge erhalten!

    Deswegen sollten Sie die Untersuchung unbedingt kodieren, aber die Rechnung noch nicht schreiben, v.a. wenn sich sogar manchmal noch die HD ändert.
    Auch die Addition der Tage auf die VwD macht es m.E. notwendig, die Rechnung erst nach Abschluss der Behandlung zu schreiben.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

  • Guten Tag zusammen,

    ich wollte diesen alten Poste nochmals öffnen mit der Frage an sie, ob aus Ihrer Erfahrung heraus es Probleme mit der Abrechnung von nachstationären MRTs gibt. Wir haben in unserer Klinik eine aktuelle Diskussion, dass diese nicht abgerechnet werden werden könnten, rechtlich kommen keine Argumente, eher systembedingte. Das wäre ja nicht das Problem der Kassen sondern unseres.

    Kennen Sie eine rechtliche Grundlage weshalb ein MRT nicht nachstationär abgerechnet werden kann oder darf?

    Mir ist das neu, vielleicht über sehr ich aber auch etwas.

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar ;)

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    was wollen Sie denn abrechnen?

    Im Normalfall ist alles was nachstationär passiert mit der DRG abgegolten (außer ggf. ein paar Euronen nachstationär, wenn insgesamt die OGVD erreicht wird). Ein MRT-OPS ändert die DRG nicht.

    Das einzige wäre wie oben schon aufgeführt eine andere HD. Dabei ist aber zu bedenken, dass die Rechnung nicht mehr korrigiert werden darf.

    Das ist eher eine Kosten- als eine Erlös-Frage...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    werte ForumsteilnehmerInnen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung, es geht um die Abrechnung von nachstationären MRT-Leistungen und damit die Fragestellung verbunden, ob das in anderen Kliniken gemacht wird und ob man es abrechnen darf.

    Bei uns hält sich die Auffassung, dass man ein MTR nicht nachstationär abrechnen dürfte und dies immer im stationären Aufenthalt erfolgen müsse, daher die Auffassung einiger Ärzte, müsse der Patient für ein MRT stationär verbleiben.

    Aus meiner Sicht ist das Quatsch bzw. kenne ich keine Grundlage die es nicht ermöglichen Würde ein MRT nachstationär abzurechnen.

    Meine Frage war, ob das andere Kliniken machen und wenn ja ob es Rechnungsabweisungen gibt, wir ist bewusst dass hierdurch keine Mehrerlöse entstehen, auch dass es Probleme geben kann, wenn man eine HD durch eine erbrachte nachstationäre Leistung ändert.

    (Da gab es mal ein Urteil)

    Die Infos wären hilfreich, bevor ich vor die Exzellenzen treten darf ;)

    Besten Dank!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • ach so - dann also:

    ja - wir machen nachstationär MRT, CT und andere "wilde" Sachen, wenn es denn indiziert ist "zur Sicherung des Behandlungserfolges".

    und nein - die Kassen hat es bis jetzt noch nicht interessiert, da es ja für die Kasse quasi umsonst ist

    es ist wie gesagt eher eine Kostenfrage...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Vielen Dank Frau Zierold, das hilft mir, ich habe schon an mir gezweifelt, ist schon merkwürdig, welche Blüten solche Aussagen in einer Klinik hervorbringen können. :)

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hi,

    Ductus : Das ist ja fast so schön wie "MRT können wir nur für stationäre Fälle anfordern im System, deshalb nehmen wir jeden erst einmal stationär auf" und man müllt damit Falllisten zu...


    vg

    Grüße aus dem Salinental