Hallo Community,
ich weiß, daß wir schon des öfteren über die Problematik der Wiederkehrer hier im Forum gesprochen haben. Nun habe ich aber doch ein kleines reales Problem mit unserer Patientenabrechnungsstelle (Wir sind Optionshaus!:rotate: ).
Hier der folgende Fall:
Patient wird am 30.5.2003 stationär von den Chirugen wegen einer Femurfraktur stationär aufgenommen. Der Patient wird von den Chirurgen konservativ behandelt und am 24.06.2003 in eine geriatrische Klinik zur weiteren Behandlung verlegt. Es liegt keine Anschluß-Heilbehandlung vor. Die Geriatrische Klinik rechnet nach BPfls ab.
Die zu ermittelnde DRG lautet für diesen Aufenthalt:
I60Z Frakturen am Femurschaft und offene Frakturen an den Femurkondylen (OGV 26 Tage)
Wegen Herzbeschwerden wird die Patientin aber von der Geriatrie am 09.07.2003 wieder in unsere Klinik zu den Internisten verlegt und hier bis zum 15.07.2003 stationär behandelt. Nach Durchführung einer PTCA würde die Patientin von den Internisten für diesen Aufenthalt folgende DRG erhalten:
F16Z Perkutane Koronarangioplastie außer bei akutem Myokardinfarkt ohne Stentimplantation (OGV 18 Tage)
Zusammenfassend:
1. Aufenthalt KH A: 30.05.2003 - 24.06.2003, (Optionshaus) DRG I60Z, OGV 26 Tage.
2. Aufenthalt KH B: 24.06.2003 - 09.07.2003 Geriatriezentrum (BPfls)
3. Aufenthalt KH A: 09.07.2003 - 15.07.2003 (Optionshaus) DRG F16Z OGV 18 Tage
Folgende Fragen:
Die Patientenabrechnung beharrt auf der Zusammenlegung beider Fälle (Aufenthalt 1 + 3) mit Generierung einer DRG.
1.) Muß hier ein Fall generiert werden mit einer DRG I60Z ?
2.) Oder können für diesen Patienten zwei unabhängige Fälle abgerechnet werden ?
1. Rechnung I60Z
2. Rechnung F16Z
3.) Greift hier die Problematik "Komplikation" oder "Verlegung" bei der Lösung des Problems?
Aus dem heißen Brandenburg (falls jemand überhaupt bei dieser Hitze diese Zeilen bis zum Ende lesen kann. Trinken die Mexikaner zur Bewältigung dieser nicht diesen kleinen fiesen Kakteensaft? :drink: )
LG E. Hilf