Hallo Forum,
konkrete Frage ab wann darf die erste nachstationäre Behandlung abgerechnet werden?
Fall: DRG I20Z Eingriffe am Fuß; 1. Tag mit Abschlag lt. Katalog 22.Tag
Patient 2 Tage vorstationäre Behandlung
dann 18 Belegungstage stationär
und 3 Tage nachstationär
Hier stellt sich mir die Frage, ob ich 2 Tage nachstationäre Behandlung abrechnen darf oder nur 1Tag.
Insgesamt sind es 23 Behandlungstage. Laut Gesetz NS abrechenbar, wenn die Summe aus stationären Belegungstagen und vor- und nachstationären Behandlungstage die GVD der DRG übersteigt.
Ist die GVD hier mit dem 1. Tag mit Abschlag also dem 22. Tag schon überschritten oder erst ab dem 23. Tag?
Vielen Dank und eine schönen Tag noch
Gruß Adverso