Mat.entfernung wg. Infektion

  • Hallo Forum,

    hätte gern Eure geschätzte Meinung zu folgendem Fall . . .
    Pat. wird stat. aufgenommen bei Z.n. Kalkaneusfraktur mit Platte osteosynthetisch versorgt - jetzt Materialentfernung und Einlage eines Medikamententrägers da Wundinfektion und Fistelung, die Kalkaneusfraktur ist konsolidiert.

    Welche Kodierung ist angebracht?

    I. Variante
    HD: T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
    ND: T93.2 Folgen sonstiger Frakturen der unteren Extremität
    Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung

    II. Variante
    HD: S92.0 Kalkaneusfraktur
    ND: Z47.0; T84.6

    oder III Variante was ganz anderes?!

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf,

    wenn ein Patient mit einer Infektion nach Calcaneusosteosynthese bei durchgebauter Fraktur (wieder??) aufgenommen wird, so ist die Codierung so wie auch von Ihnen vorgeschlagen wurde T93.2, schließlich ist die Fraktur fest und es handelt sich deshalb um einen Folgezustand, + T84.6 für die Infektion + den Erreger (B95ff – B97ff). Die Z47.0 kommt nicht in Frage, da es ja keine geplante Metallentfernung ist. Die Frage der Wiederaufnahme im Rahmen einer Komplikation stellt sich wahrscheinlich nicht, da die OGVD sicherlich erheblich überschritten sein dürfte.

    Beim OPS kommt 5-787.3t in Verbindung mit 5-780.4t und 5-983 in Frage. Ob ein schichtenübergreifendes Debridement (5-869.1) noch hinzukommt, kann sicherlich dem OP-Bericht entnommen werden.

    Vielleicht kommen Sie damit weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    danke für Ihre Antwort - hat mir sehr geholfen :)
    Nur noch zur Komplettierung:
    - ja es war eine Wiederaufnahme, aber jenseits der OGVD
    - Erreger war Staph. aureus
    - das Z47.0 wirklich nur bei Aufnahme speziell zur ME kodiert wird war mir neu, leuchtet aber ein (ist sicherlich ähnlich wie bei Z51.1)

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Graf:
    - das Z47.0 wirklich nur bei Aufnahme speziell zur ME kodiert wird war mir neu, ..


    Guten Morgen, Herr Graf, Herr Winter,

    die DKR geben das nicht vor (Z47.- nur bei geplanter Aufnahme zur ME), siehe DKR 1913a.

    Herr Winter, wie kommen Sie zu dieser Einsicht?

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    da Sie mich direkt angesprochen haben, möchte ich Ihnen gerne meine Ansicht zu der aufgeworfenen Problematik schildern.

    Ehe wir uns in Haarspaltereien verlieren, bin ich der Meinung, dass in der von Ihnen zitierten DKR1913a zusammen mit der DKR002b und 005a sowie den Exclusiva bei der Z47, die Antwort bereits vorgegeben ist.

    Niemand wird behaupten, dass die Behandlung einer postoperativen Infektion - egal ob sie eine Sofortkomplikation ist oder später auftritt - eine geplante Weiterbehandlung ist (abgesehen von einer primär kontaminierten Wunde - z.B. Hundebiß).

    Nehmen Sie das Beispiel 1 bei DKR1913a: Fraktur in Fehlstellung verheilt; Folge einer Fraktur. In unseren Fall also: Infektion postoperativ nach festgewordener Fraktur. Die Behandlung dieses Leidens ist nicht geplant (z.B. kommen Sie zur ME in einem Jahr wieder; der Termin lag also von vorn herein fest; DKR002b und Beispiel 2 der DKR1913a) sondern wurde akut und unabhängig vom geplanten Zeitpunkt der ME nötig. Es handelt sich um ein akutes primär nicht vorgesehenes neues Leiden und keine Nach-/Weiterbehandlung. Die Behandlung erfolgt nicht selten auch unter Belassung des Fremdmaterials. Es geht also nicht primär um die ME sondern um die Sanierung des Infektes unabhängig, welche Schritte dazu nötig sind.

    Da hat die Z47.ff eigentlich nichts zu suchen, schließlich heißt die Rückübersetzung der Z47.0: Andere Orthopädische Nachbehandlung; Entfernung einer Metallplatte...., was sich direkt und ohne Widerspruch mit der DKR002b und dem Beispiel 2 der DKR1913a vereinbaren lässt. Siehe hierzu auch die Exclusiva bei der Z47.

    Ich hoffe zur Klärung beigetragen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Winter,

    der Fall landet mit/ohne Z47.- in der gleichen "Nicht-ME-DRG" (ihre Beispiel-Kodes von oben: I12C), deswegen spielt es keine tragende Rolle.

    Um eben nicht Haare zu spalten, würde ich vorschlagen, dass es nicht als falsch gewertet wird, wenn auch der ME-Kode erscheint. Das wird meiner Meinung nach nicht durch die DKR vorgegeben und auch nicht durch die Hinweise im ICD erklärt. Ohne das jetzt lange zu begründen, können wir das bei der "Nichtigkeit" des Problems vielleicht darauf einigen?

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo Herr Selter,

    O-Schreck, was ist denn jetzt passiert, da ist doch glatt mein letzter Beitrag verdoppelt worden und in die falsche Rubrik geraten. Fragen Sie bitte nicht, wie das passieren konnte, einkopieren wollte ich jedenfalls die Vorversion von diesem Beitrag. Naja nobody is perfect.

    Selbstverständlich toleriere ich andere Meinungen und werde auch nicht versuchen, Sie von Ihrer abzubringen. Letztlich schadet ein Code zuviel weniger als einer zu wenig – es sei denn der Grouper macht was anderes draus, was ja hier nicht der Fall ist.

    Bei Z47.- steht in der ICD-10-SGBV: exclusive: Komplikation.... (T84.-).

    Aber wie gesagt.....keine Haarspaltereien, in diesem Sinne

    mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    P.s: kommen Sie zum GMDS-Kongreß nach Münster oder zum DGU/DGOOC-Kongreß nach Berlin? Da könnten wir uns ja mal kennenlernen.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Winter,

    Zitat

    Original von winterth:
    O-Schreck, was ist denn jetzt passiert, da ist doch glatt mein letzter Beitrag verdoppelt worden und in die falsche Rubrik geraten.


    Ich habe ihn gelöscht, alles wieder im Lot.

    Zitat

    Original von winterth:
    Bei Z47.- steht in der ICD-10-SGBV: exclusive: Komplikation.... (T84.-).
    Aber wie gesagt.....keine Haarspaltereien, in diesem Sinne


    O.K., dann halt nur ein bisschen die Spitzen schneiden.....

    Wenn jemand mit einer Komplikation bei ... (T84.-) aufgenommen wird, bedeutet dass ja nicht automatisch die Entfernung der Platte (wie auch, der Kode ist ja auch gar nicht spezifisch). Der Hinweis ist in meinen Augen für den Fall anwendbar, wenn eine HD zugeordnet werden soll bei Vorliegen einer Komplikation bei ... (dann eben nicht Z47.- (auch zu beachten die Reihenfolge der Kodes bei geplanter ME). Die Hinweise im ICD dürften älter sein als die Kodierrichtlinien und ein Abgleich ist hier eher nicht durchgeführt. Was spricht aber dagegen bei eben solchen Fällen die HD T.. und als ND (wenn auch ME) Z47.- zuzuordnen? Natürlich wird die ME über den OPS dargestellt, das ist aber nicht wirklich ein Gegenargument, weil dies auch bei "geplanten" MEs so kodiert wird.
    Ich muss aber zugeben, dass ich immer mehr Gefallen an Ihrem Vorschlag finde, die Z47.- dann nicht zu kodieren (ich hatte es auch nie "angemahnt", wenn in diesen Fällen die Z47.- nicht kodiert wurde).

    Zitat

    Original von winterth:
    P.s: kommen Sie zum GMDS-Kongreß nach Münster oder zum DGU/DGOOC-Kongreß nach Berlin? Da könnten wir uns ja mal kennenlernen.


    Ich habe sehr viele außerhäusliche Termine betreff Schulungen/Beratungen/Sitzungen und deswegen keine Zeit.
    Wir müssen das leider verschieben.

    Viele Grüße
    --
    D. D. Selter