Sehr geehrtes Forum,
auch nach intensivem Suchen und Studium der Abrechnungsbestimmungen finde ich keine sichere Antwort:
Wenn ein Patient vor Erreichen der MVD in einem DRG - abrechnenden Haus in eine Reha verlegt wird ( nach Implantation einer Schlittenprothese ), wird dann ein Abschlag fällig oder nicht ?
Dies entspräche der alten B - Pauschale, und ich habe gerade gemerkt das unser KIS dies bei Entlassungsart 09 vor Erreichen der MVD tut.
Ist das so korrekt ?
Und kennt jemand zufällig die zugrundeliegende Abrechnungsbestimmung ?
Vielen Dank im Voraus !!
Mit regnerischen Grüßen aus Trier
W. Nikolai