Hallo Forum,
ich habe heute mal eine Frage die Geburtshilfe betreffend, da es bzgl. der Kodierung der protrahierten Geburt bei uns im Haus immer wieder "heiße" Diskussionen gibt.
Folgendes Beispiel soll die Problematik verdeutlichen:
Pat. wird um 5.00 Uhr mit spontanem BS stat. aufgenommen. Ab 14.00 Uhr regelmäßige Wehentätigkeit - ab 20.00 Uhr Wehensteuerung mit Oxytocin - 01.08 Uhr Vakuumentbindung von Beckenboden bei "Geburtsstillstand in der Austreibungsperiode".
Der kodierende Gynäkologe verschlüsselt
HD: O42.0 vorzeitiger BS
ND: O75.6 protrahierte Geburt nach vorzeitigem BS + Z38.0
Proz.: 5-728.1
Das O42.0 und O75.6 aufgrund des Exkl. nicht zusammen verschlüsselt werden können ist klar. Aber kann hier überhaupt eine protrahierte Geburt verschlüsselt werden, insbesondere in Hinblick auf die DKR §1521a Protrahierte Geburt welche besagt . . .
Bei aktiver Wehensteuerung im Krankenhaus wird eine Geburt als protrahiert bezeichnet, wenn sie nach 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit nicht unmittelbar bevorsteht. Die Kodierung
erfolgt mit einem passenden Kode aus:
O63.- Protrahierte Geburt
O75.5 Protrahierte Geburt nach Blasensprengung
O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung
Wenn ich obriges Beispiel nachrechne komme ich auf ein Zeitintervall von 11h 8min zw. Wehenbeginn und Entbindung => mein Fazit O75.6 darf hier nicht angegeben werden!
Alternativ könnte ja wie folgt kodiert werden . . .
HD: O42.0
ND: O62.1 sek. Wehenschwäche + Z38.0
Proz.: 5-728.1
Habe ich irgend einen Denkfehler in meiner Argumentation oder etwas falsch interpretiert? Sieht es jemand anders oder kann Hinweise geben?
Danke
Michael Graf