Soeben lese ich mit Schrecken, dass für ambulante Fälle 2004 einerseits die endständige Verschlüsselung nicht gültig sein soll (für 5-Steller), und andererseits die
Zusatzkennzeichen V, A, Z, G wieder eingeführt werden sollen.
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Ich halte dies für katastrophal, wir waren so kurz vor einem einheitlichen System!
Die Kodierrichtlinien beschreiben einen eindeutigen Umgang mit Verdachts-, Ausschluß- und Zustand-nach-Diagnosen. Warum kann dies nicht konsequent angewendet werden?
Gerade im Bereich der stationsersetzenden Maßnahmen muß jedes Krankenhaus mit einer wachsenden Zahl von Fallartwechseln rechnen, ich fürchte mich jetzt schon vor den KIS-Fehlermeldungen, Umkodierungsaktionen und §301-Schwierigkeiten. Erneute bürokratische Absurditäten sind das letzte, was ich unseren Ärzten vermitteln möchte!
Ich bitte alle Kollegen, die gleicher Meinung sind, diese kundzutun. Habe mich soeben per Email an Herrn Tuschen vom BMG gewandt.