neue Definition Hauptdiagnose

  • Von verschiedenen Seiten habe ich gehört - aber keiner weiss es genau - dass ab 2004 bestimmte Erkrankungen (HIV, Schwangerschaft, Krebs) immer unter der medizinischen Hauptdiagnose geführt werden, wenn der Aufenthalt im Zusammenhang damit steht, auch wenn diese nicht neu diagnostiziert bzw. therapiert wurde. Also konkret: Eine Patientin, die mit Mammakarzinom und Hirnmetastasen aufgenommen wird z. B. zur Behandlung der Hirndrucksymptome, wird als "HD Mammakarzinom" verschlüsselt, auch wenn keine tumorspezifische Therapie durchgeführt wurde. Ist das korrekt?
    Wer weiss genaues?
    :roll:
    Susanne Roller
    zur Zeit aushilfsweise con-roller
    KBB München

    Susanne in München :i_drink:

  • Zitat


    Original von Susanne:
    ... wenn der Aufenthalt im Zusammenhang damit steht ...

    Hallo Susanne, liebe Groupies

    steht die zu behandelndes Diagnose im ursächlichen Zusammenhang mit der Tumorerkrankung gelten die deutschen Kodierrichtlinien. Somit ist der Tumor zu kodieren.

    Gelsenkirchen, trocken, quasi Frost

    --
    Michael Kilian

    Michael Kilian

  • Guten Morgen,
    in den DKR 0201b (2004) steht im Beispiel: erfolgt die Aufnahme sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gem. DKR 002c diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.
    Sofern der Patient nur wegen Metastasen behandelt wird, sind die Metastasen Hauptdiagnose. Das primäre Malignom ist selbst einige Jahre nach der Resektion des T. Nebendiagnose, da der Pat. nach wie vor wegen dieses Malignoms behandelt wird.
    Aus den speziellen KR geht hervor, das bei einer HIV Infektion keinesfalls das HIV als HD kodiert wird. Es gelten sogar Ausnahmen zur der Kodierung der Symptome in Verbingung mit HIV. DKR 0101c
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Danke für die Info. Mir ist aber immer noch nicht klar, ob der Tumor auch dann HD bleibt, wenn ich rein symptomorientiert behandle, also der Pat. zwar wegen des Tumors Schmerzen hat, ich aber nicht den Tumor, sondern nur die Schmerzen behandle. Und noch komplizierter: Der Pat. hat Schmerzen, Atemnot und Übelkeit - und ich behandle alles drei, aber nicht den Tumor (d.h. keine Chemo, OP oder Bestrahlung usw.). Ist dann der Tumor HD oder wähle ich - wahllos bzw. nach Entgeld - eine der Metastasenlokalisationen oder eines der Symptome oder gar etwas ganz anderes? (Dem MDK ist das übrigens auch nicht klar, denn ich habe alles schon mal zurückbekommen).
    Mir wäre ja am liebsten, es ist immer der Tumor, dann müsste ich nicht so viel denken!
    Aus dem kalten,schnee-weißen Bayern
    Susanne:roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo Susanne
    In den DKR D002b (Hauptdiagnosendefinizion) steht unter anderem das Kapitel -Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose-
    und danach folgt ein Beispiel u. dann ein Hinweis wie mit einem Symptom umgegangen werden soll.
    In den speziellen Kodierrichtlinien Neubildung folgt ein Absatz nach dem Beispiel 3, in dem ebenfalls bezug auf die Hauptdiagnose genommen wird.
    Unter Würdigung dessen würde ich wie folgt kodieren:
    Hauptdiagnose ist das Malignom
    Nebendiagnosen sind alle behandelten Symptome

    Gruß Michael

  • Die Ansicht, bei Krankenhausaufenthalten, die aufgrund von Komplikationen einer chronischen Grunderkrankung ausgelöst wurden, sei immer die Grunderkrankung zu kodieren, ist zwar häufig zu hören, wird dadurch aber nicht richtiger!

    In den Kodierrichtlinien wird durchaus zwischen der Diagnostik/Behandlung des Grundleidens und der Behandlung von Komplikationen bei bekannter Grunderkrankung differenziert:

    D002c:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren.
    (DKR 2004, Seite 6, Bsp. 4)

    0202b:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrundeliegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.
    (DKR 2004, Seite 73, Bsp. 2).

    Es gibt in der Tat in der Onkologie Fallkonstellationen, bei denen diese Regel scheinbar durchbrochen wird - etwa bei der Kodierung von Patienten, die zur Behandlung einer Tumoranämie aufgenommen werden. Hier ist das Malignom die Hauptdiagnose - aber nur deshalb, weil die Tumoranämie (D63.0*) ein Stern-Kode ist und daher nicht als Hauptdiagnose kodiert werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Ich finde die Grenze aber nicht so leicht zu ziehen.

    Man gibt in der Regel ja nicht nur schlicht Schmerzmedikamente, sondern bei Tumorkopfschmerzen (und prinzipiell nur dann) meistens auch Kortison. Behandelt man dann strenggenommen immer noch ausschließlich das Symptom Kopfschmerz bzw. die Hirndruckzeichen- oder nicht irgendwie den raumfordernden/ hirnschwellenden Effekt der Metastase(n) selbst ?

    Ggf. wären dann die Hirnmetastasen Hauptdiagnose- und nicht der Primärtumor ?

    Berlin, blauer Himmel, sicher Frost
    M. Lemke