Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung bei einer Weiterverlegung der gleichen DRG wobei beide Häuser wegen ausschöpfen der MVD die volle DRG abrechnen, zur Kürzung oder aber bleibt der Kasse lediglich die Einschaltung des MDK um die Kosten hier zu drücken???
Gruß Martin Kästle