Mehrkosten bei Verlegung aus Sicht der Kassen

  • Hallo,

    gibt es eine gesetzliche Regelung bei einer Weiterverlegung der gleichen DRG wobei beide Häuser wegen ausschöpfen der MVD die volle DRG abrechnen, zur Kürzung oder aber bleibt der Kasse lediglich die Einschaltung des MDK um die Kosten hier zu drücken???

    Gruß Martin Kästle

  • Hallo Herr Kästle,

    im Grunde haben Sie sich die Antwort bereits selbst gegeben. Einzige gesetzliche Regelung ist die mittlere Verweildauer. Eine Kürzung erfolgt bei Unterschreiten eben dieser.

    Würden bei einem Überschreiten auch Kürzungsmechanismen greifen, hätte das Krankenhaus bei Verlegungen in keinem Fall den vollen Erlös - das kann es wohl auch nicht sein.

    Daher bleibt Ihnen in der Tat nur, in geeigneten Fällen den MDK einzuschalten.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Armer MDK - wir bearbeiten gerade Anfragen von Februar 2003. Wer kommt eigentlich für den Zinsverlust auf?
    Spass beiseite - wie sollen alle diese Fragen mit "dem MDK" geklärt werden, wenn ich meist nicht einmal erfahre, wer dahinter steckt?
    Susanne
    :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Liebe Susanne,

    ich glaube, man erfährt den namen des begutachtenden Arztes deshalb nicht mehr, weil die Rückfragen der Krankenhäuser teilweise einfach :teufel: vom Ton her unkollegial :teufel: waren (nicht überall geht man so kontrovers und trotzdem respektvoll miteinander um wie in diesem Forum...) :x
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Liebes Forum,
    habe ich es richtig verstanden,daß bei Verlegung von einem Krankenhaus ins andere mit derselben DRG und Erreichen der MVD beide Krankenhäuser diese DRG abrechnen können ? Vorstellbar wäre z.B ein Patient , der in einem Zentrum operiert wurde ( hier wird die Prozedur verschlüsselt) und nach Erreichen der MVD in einem kleineren Haus weiterbehandelt wird (MVD erreicht).

    Welches sind die "geeigneten Fälle" ,in denen ich mit dem medizinischen Dienst verhandeln sollte - bzw . ist damit zu rechnen, daß bei o.g.Konstellation die Kasse den medizinischen Dienst einschalten wird , um Abzüge zu bewirken?
    Vielen Dank für Infos
    C.Meyer

  • Hallo CMeyer,

    ich denke schon, dass Kassen in den von Ihnen beschriebenen Fällen der offensichtlichen Zusammenarbeit den MDK zu Rate ziehen werden.

    Gegen eine Zusammenarbeit spricht nichts, aber als medizinischer Laie vertrete ich mal die Auffassung, dass die MVD einer DRG die Verweildauer ist, innerhalb derer die Behandlung bei komplikationslosem Verlauf auch abgeschlossen werden kann, bzw. zumindest die stationäre Behandlungsphase beendet werden kann.

    Wenn nun zwei Häuser jeweils die MVD überschreiten oder vielleicht auch auf den Tag genau erreichen :angry: , sollten ggf. beide Häuser dem MDK den Fall nachvollziehbar erklären können.

    Soviel zur Kassenmeinung.

    Gruß und schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere ToDo!

    Zitat


    Original von ToDo:
    ...dass die MVD einer DRG die Verweildauer ist, innerhalb derer die Behandlung bei komplikationslosem Verlauf auch abgeschlossen werden kann


    Umgekehrt müsste man mit der gleichen Argumentation sagen können, dass die untere Grenzverweildauer ein Zeitpunkt ist, der im Normalfall bei regelhafter Behanlung der Erkrankung überschritten wird.

    Deshalb müssten die Kassen dem Krankenhaus ebenfalls sehr genau erklären, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Behandlung auch unterhalb der unteren Grenzverweildauer ausreichend sei.

    Zitat


    Original von ToDo:
    Wenn nun zwei Häuser jeweils die MVD überschreiten oder vielleicht auch auf den Tag genau erreichen, sollten ggf. beide Häuser dem MDK den Fall nachvollziehbar erklären können.


    Glauben sie wirklich, dass in den Krankenhäusern die Ärzte den ganzen Tag da sitzen und nachsehen, in welche DRG ihr Patient fällt und wann er am besten entlassen werden sollte, oder der Medizincontroller täglich über die Station geht und sagt "der Patient muss noch bleiben, dieser muss gehen"???

    Natürlich handeln Krankenhäuser als Wirtschaftsbetriebe immer auch nach ökonomischen Gesichtspunkten. Dies ist schließlich auch eine Forderung der Kostenträger. Dass dabei natürlich nicht nur Kosten-, sondern auch Erlösoptimierung stattfindet, dürfte relativ klar sein.

    Andererseits sind Patienten nicht immer so einfach und planbar, wie man das wohl gerne hätte. Da gibt es Patienten, die in ein anderes Krankenhaus verlegt werden und unter Umständen mit einer ganz anderen Diagnose wiederkommen, Patienten, die aus dem Bett fallen und sich etwas brechen, aber wegen einer ganz anderen Erkrankung aufgenommen wurden oder Patienten, die wegen der selben Erkrankung erneut aufgenommen werden müssen, weil sie zu Hause nicht konsequent weiter behandelt wurden. In all diesen Fällen wird das zusätzliche Kostenrisiko durch das Krankenhaus getragen.

    Dann darf vielleicht auch in dem ein oder anderen Fall trotz Verlegung die mittlere Verweildauer erreicht werden.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

  • Hallo Forum, insbesondere Herr Schaffert,

    wer hat Sie in letzter Zeit bloß so geärgert, dass Ihnen wieder jeder Schuh passt !? :p

    Ich habe in diesem Forum schon oft über Erfahrungen mit Krankenhäusern berichtet, bei denen sich auch Ihresgleichen hier die Fußnägel aufgerollt haben.

    Sie haben Erfahrungen mit vielen Kassen und berichten hier über Dinge, die ich von meinem Arbeitgeber nicht kenne... Habe ich Ihnen diese Behauptungen jemals abgestritten?

    Ich habe Erfahrungen mit Krankenhäusern, die mich immer wieder veranlassen, genauer hinzusehen. Glauben Sie diese doch auch einfach mal und lassen Sie sie nur ein einziges Mal unwidersprochen.... (wer sich rechtfertigt, der lügt; ist zwar kein so stilvolles Zitat wie die von Herrn Rembs, dafür aber bekannt ;-)) )

    Ich weiß, dass der Arzt im Krankenhaus in der Regel nicht mit dem Entgeltkatalog unterm Arm die Entlassplanung macht. Aber ich weiß sehr wohl, dass der Verwaltungschef durchaus Prioritäten setzt, die nicht unbedingt die uneingeschränkt optimale Behandlung und Versorgung des Patienten vorsehen.

    So bin ich vor der Geburt meiner Tochter zur Besichtigung einer Klinik mit Entbindungsstation gegangen, um mir mit vielen potentiellen Eltern von der Hebamme, einem Stationsarzt und dem Oberarzt anzuhören, dass bereits im Vorfeld darauf hingewiesen wird, dass die Kassen für die stationäre Entbindung drei (!!!) Tage stationären Aufenthalt bezahlen.

    Auf meine Frage, wie man solche Informationen offiziell verbreiten könne, wo diese doch nachweislich falsch seien, hat man mich darüber aufgeklärt, dass dies eine Aussage der Klinikleitung sei, und diese Maßgabe unbedingt umzusetzen sei, um Konflikte mit den Kassen zu vermeiden.

    Wenn Ärzte, die am Menschen arbeiten, von Ihren "wirtschaftenden Kollegen" in den Häusern so manipuliert und für Ihre zweifelhaften Ziele eingesetzt werden, habe ich sogar fast Verständnis, dass sie hier so gegen Kassen wettern.

    Im o.g. Fall glauben Sie mir hoffentlich, dass keine einzige Kasse eine Beendigung der Entbindungsfälle nach drei Tagen verlangt hat, oder?? Denn das wäre töricht, bei einer Grenzverweildauer, die deutlich höher lag!

    Also, mein lieber Herr Schaffert, lassen Sie uns beide akzeptieren, dass es Kassen und Krankenhäuser gibt, die nicht nur der Gegenseite sondern auch Ihresgleichen das Leben schwer machen.

    Denn in Häusern wie dem von mir beschriebenen werden Sie es hoffentlich auch nicht für ausgeschlossen halten, dass der Verwaltungschef den Ärzten die mVD als oGVD verkauft und so einen gewissen Druck aufbaut.

    Ganz so unabhängig wie in Ihrer Schilderung sind Krankenhausärzte sicher nicht!

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Schönen guten Tag ToDo!

    Ich brauche mich nicht unbedingt zu ärgern, um mich hier zu äußern. Eigentlich ärgere ich mich auch nur sehr selten, und wenn, dann auch nur recht kurz.

    Ihr angeführtes Zitat ist auch nicht nur stillos, es ist eigentlich ein Todschlagargument für jemanden, der nicht weiter zu argumentieren weiß (haben sie doch eigentlich nicht nötig, oder? Abgesehen davon habe ich mich auch nicht gerechtfertigt).

    Es geht auch nicht darum, dass wir uns jetzt hier die leidvollen Erfahrungen in Einzelfällen vorwerfen. Aber ich äußere mich eben hier in diesem Forum und diskutiere mit Ihnen und anderen über Aspekte unseres Gesundheitssystems. Wenn wir dabei anderer Meinung sind, belebt das doch die Diskussion.

    Ich denke, dafür ist das Forum da.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

  • Hallo Herr Schaffert,

    danke für Ihre Bestätigung.

    Ich arbeite täglich im deutschen Gesundheitssystem, wie soll ich Stil entwickeln?

    Aber zur Sache: Ich kann entweder immer auf Meinungen antworten, auch wenn es Einzelfallschilderungen sind, oder ich kann es lassen.

    Aber auf solche Schilderungen antworten, wenn mir ein richtig gutes Argument einfällt (was ich Ihnen oftmals neidlos zugestehen muss) und ansonsten einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen und die Antwort auf die eigentliche Frage völlig offen lassen, halte ich wiederum für keinen angenehmen Diskussionsstil.

    Denken Sie sich mein "Totschlagargument" doch nochmal weg, und gehen Sie auf die umfänglich und inhaltlich wichtigeren 8 Absätze danach ein. Dazu würde mich Ihre Meinung nämlich wirklich interessieren.

    Aber deshalb eingangs der Dank für die Bestätigung. Ich kenne Ihren Diskussionsstil und weiß, dass Sie bestimmt alle diese Dinge gelesen haben und schon einen Grund hatten, darauf nicht einzugehen... :isnihn:

    Gruß,

    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)