Kodierung von Schmerzen

  • Hallo Zusammen!

    Nach zahlreichen Vorträgen bin ich immer wieder etwas verunsichert. Und zwar geht es um folgendes:

    Pat. wird bei bekannter Hirnfiliae und starken Kopfschmerzen stationär aufgenommen. Meine Kodierung:

    HD: Hirnfiliae
    ND: keine

    Aber wie sieht es jetzt aus bei bek. metastasierendem BC Pat. mit Schmerzen im Metastasenbereich? Meine Kodierung wäre dann:

    HD: kleinzelliges BC
    ND: Tumorschmerzen????

    Vielen Dank
    Miriam?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Schmerzen sind hier nicht als ND zu kodieren.

    1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
    Akuter Schmerz
    Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.
    Beispiel 3
    Bei einem Patienten, der zur Behandlung eines bösartigen Lungentumors im Oberlappen aufgenommen wurde, wird während des Krankenhausaufenthaltes festgestellt, dass er an schweren Knochenschmerzen (aufgrund von Knochenmetastasen) leidet. Der Patient erhält Morphium, um den Schmerz zu kontrollieren.
    Hauptdiagnose: C34.1 Bösartige Neubildungen der Bronchien und der Lunge, Oberlappen (-Bronchus)
    Nebendiagnose(n): C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Aber dann hätte ich da noch eine Frage diesbezüglich:
    Warum gibt es dann dann den Code R52.2 Tumorschmerz, wenn ich ihn nicht benutzen darf? Ich meine wenn ich das ganze so sehe, dann dürften ja gar keine Symptome mehr bei uns kodiert werden, da ja irgendwie alles auf die Grunderkrankung zurückzuführen ist.
    Z.B.

    HD: Aderhautmelanom
    ND: Blindheit auf einem Auge

    oder

    HD: Blasenkarzinom
    ND: Harninkontinenz

    Danke
    Gruß Miriam

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nicht alles was in den Katalogen zu finden ist, ist auch zu kodieren. Die Hinweise in den DKR sind primär zu befolgen.
    Das heist aber nicht, dass Symptome gar nicht als ND zu kodieren sind (siehe DKR D002c Hauptdiagnose):
    Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind (siehe Beispiel 2).

    Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert (siehe Beispiel 3 und Einleitung zu Kapitel XVIII der ICD-10-GM).

    Was Ihr Beispiel mit der Harninkontinez betrifft, müssen Sie zusätzlich die DKR 1804a Inkontinenz beachten:

    Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
    • die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden
    kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).
    • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).
    • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.
    Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz
    R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz,
    R15 Stuhlinkontinenz
    sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz bei der Entlassung besteht oder mindestens sieben Kalendertage lang andauert (s.a. DKR 0601a Schlaganfall (Seite 105)).

    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.
    --------------------
    Oh je, ich glaube ich habe nichts kapiert. Heißt das, dass bei allen Pat., die zur Schmerztherapie bei fortgeschrittenem Tumor - und ggf. auch zur Therapie vieler anderer Symptome - kommen, die Symptome nicht verschlüsselt werden, also keine Atemnot bei Lungenmatastasen, keine Somnolenz bei Hirnmetastasen, keine Übelkeit bei Ileus, kein Schmerz bei NErvenkompression durch LK.-Metastasen? Wie bildet sich dann so ein Pat. überhaupt ab?

    Völlig verunsicherte Susanne

    :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Guten Morgen Susanne,

    wenn die Patienten zur Schmerztherapie kommen, können Sie meines Erachtens unter Berücksichtigung der DKR 1806a "chronischer/therapieresistenter Schmerz" durchaus entsprechend kodieren. Es dürfte sich ja bei den von Ihnen beschriebenen Schmerzen nicht um akute sondern um chronische Schmerzen handeln.
    Die akuten Schmerzen sind ja durch die Hauptdiagnose abgebildet.

    Grüße aus München
    Robert Wolf :sleep:

  • Zitat


    Original von Susanne:
    also keine Atemnot bei Lungenmatastasen,


    wenn eigenständiges wichtiges Problem (ist es idR)=> Kodieren
    dann aber eher in Form "resp. Insuffizienz"-Kode
    statt R06.0 (da R-Kodes = Kapitel 18 = Symptome die man eher nicht
    kodieren soll, sofern man eine zugrundeliegende Erkrankung kennt)

    Zitat


    keine Somnolenz bei Hirnmetastasen,


    (Kapitel18-)Symptom, das in der Regel ein eigenständiges wichtiges Problem für die Betreuung darstellt => Kodieren
    ev. auch als G93.5 Compressio cerebri (nichttraumatisch) darstellbar (falls Einklemmung Hirnstamm)

    Zitat


    keine Übelkeit bei Ileus,


    Tja, hier tu' ich mich schwer, grundsätzlich sicher auch ein eigenständiges medizinisches Problem... . M.E. nur kodieren wenn die Dokumentation einen deutlichen Mehraufwand belegt.

    Zitat


    kein Schmerz bei NErvenkompression durch LK.-Metastasen?


    Sonderregel Schmerz: DKR 1806. Hier sind also idR die Metastasen zu kodieren. Ausnahme: Aufnahme speziell (ausschließlich?) zur Schmerztherapie.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Guten Abend allen im Forum,
    laut DKR 1806d ist bei chron. / therapieresistenten Schmerzen die Lokalisation
    des Schmerzes zu kodieren. Ich habe hier eine Pat.( 90 Jahre) die aufgrund einer
    diabetischen pAVK und PNP seit mehreren Monaten über Schmerzen in beiden Beinen klagt und kaum noch Stehen kann. Sie erhält Durogesic Pflaster. Ist die HD jetzt der diab. Fuß oder M 79.60 Schmerzen in den Extremitäten.
    Vielen Dank und allen noch einen schönen Abend
    Pauli