Verlegungsabschlag 1

  • Guten Tag

    Ich hätte eine Frage zum möglichen Verlegúngsabschlag.
    Fall:
    Patient normal entlassen. Termin in einem anderen Krankenhaus wegen einer anderen Diagnose (Urologie) unsererseits vereinbart.
    Offenbar hat sich dann der Patient am gleichen Tag im anderen Krankenhaus vorgestellt und wurde dort auf die Urologie aufgenommen. Die Krankenkasse verlangt jetzt von uns einen Verlegungsabschlag. Wir haben jedoch den Patienten normal entlassen.

    Ich habe nichts gefunden, wo eine solche Konstellation geklärt wird. Wer kann mir bei der Argumentation mit den KK helfen.

    Herzlichen Dank


    Dr. Haubold :smokin:

  • Hallo,

    oft diskutiert aber nicht weg zu diskutieren:

    § 1 Abs. 1 KFPV S. 2 + 4

    [...] Im Falle einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab. [...] Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.

    Folglich spielen die Art der Entlassung, die Behandlungsdiagnosen oder sonstige Begleitumstände keine Rolle. < 24 Std. = Verlegung = Abschlag.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend, die Herren,

    ich stimme ToDo zu.
    Wenn ich nicht irre, nennt man diese Konstellation konspirativ eine "verdeckte Verlegung".
    Z.B. auch wenn Pat. E gegen ärztlichen Rat und dann - sogar wegen einer anderen Erkrankung - innert 24 Std. in einem anderen Haus stationär aufgenommen wird. Das Blöde daran ist, dass keines der Häuser davon weiß und entsprechend überrascht sein dürfte, wenn die KK (nur die kann m.E. um das Geschehen wissen ) dann via Verlegungsabschlägen die Rechnung kürzt...

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Guten Tag,
    Nun traue ich mich auch einmal eine Frage zu stellen.
    Fall:
    Pat. wird aus KH A entlassen in ein Pflegeheim.
    Pat hat Tracheostoma und muß beatmet werden.Bei Ankunft im
    Heim,dort die Feststellung das die Beatmung nicht abgesichert
    ist(sollte dort erst Heimbeatmungsgerät erhalten).
    Nun liegt Pat. bei uns(KH B).Bekommt hier die Ersteinstellung
    des Heimbeatmungsgerät.
    Nun meine Frage:
    1.Da zwischen Entlassung KH A und Aufnahme KH B keine 24 Stunden
    liegen,bekomme ich den Verlegungsabschlag auch als aufnehmendes KH.
    Richtig???
    2.Habe ich eine Möglichkeit um den Verlegungsabschlag zu kommen,
    da dieser recht hoch ist.Habe mehrere Varianten probiert,aber
    Abschlag.Wie kodiere ich am besten???


    Bin für Antworten sehr dankbar.
    Gruß Zabi :sterne: :sterne: :sterne:

  • Hallo Zabi,

    genau wie oben beschrieben nicht zu ändern.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Zabi:
    2.Habe ich eine Möglichkeit um den Verlegungsabschlag zu kommen,
    da dieser recht hoch ist.Habe mehrere Varianten probiert,aber
    Abschlag.Wie kodiere ich am besten???

    Behält man einen Patienten stationär bis zur mittleren Verweildauer, wird der Verlegungsabschlag nicht angewendet: siehe KFPV § 3, schliesslich geht dann der Gesetzgeber davon aus, dass die zum kompletten DRG-Entgelt benötigte Leistung erbracht wurde.

    Gruss aus Heidelberg

    Jannis

  • Ich komme immer noch nicht so richtig damit klar.
    Bsp.:Pat. hat DRG A13Z,mittlere Verweildauer 19,7Tage.
    Rechne ich nun 20Tage stationär x24Stunden Beatmung
    am Tag,habe ich 480Stunden Beatmung und würde somit in
    die DRG A11B rutschen.Da ist nun wieder die mittlere Verweildauer
    24,2Tage.Mit Berechnung der Beatmung komme ich immer
    automatisch in die nächst höhere DRG.
    Das würde ja heissen das Krankenhäuser die Langzeitbeatmete
    von anderen Krankenhäuser verlegt bekommen immer einen Abschlag
    bekommen.
    Nun habe ich mich ja schon fast mit dem Verlegungsabschlag
    abgefunden,verstehen kann ich es trotzdem nicht,zumal der
    Abschlag recht hoch ist.
    Kann es mir bitte jemand erklären???

    Auf Erleuchtung hoffent
    Zabi

  • Die Pre-MDC-DRGs (also \"A\"-DRGs) sind Ausnahmen aus der Verlegungsklausel, siehe Fallpauschalenkatalog, Spalte 13., siehe Anhang.

    Ausserdem angehängt, der Abrechnungsleitfäden der Krankenkassen: sinvolle Lektüre :)

    Hoffe ich konnte helfen,

    Jannis :)