Vorstationäres

  • Hallo Forum,
    ich meine, das in irgendeinem Gesetz steht, das die vorstationären Behandlungstage bei der Ermittlung der Belegungstage im Hinblick auf Grenzverweildauer mitgezählt werden. Ich finde es aber nicht.
    Ausser KHEntG §8,Abs.2 woraus man es noch ableiten könnte.
    Hat jemand eine bessere Idee? Oder ist es nur ein Gedankensprung von mir gewesen????
    Es möchte nämlich eine KK statt 2 Tage vollstationär = DRG lieber 1 Tag vollstat. = DRG mit Abschlag und vorstat. bezahlen.
    Bitte um sachdienliche Hinweise.
    DANKE!!!
    :bounce:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Guten Morgen Frau Zierold
    Erster Hinweis:
    § 1 Abs.7 Satz 2 KFPV 2004 "Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts". Jeder weitere Tag kann sprachlich definiert also nur später sein.
    Zweiter Hinweis:
    Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 Punkt 8. Vor- und Nachstationäre Behandlungstage zählen AUCH bei Zusammenfassungen nicht als Belegungstage. Durch dieses "auch" kann m.E. sehr legal der Rückschluss gezogen werden.

    Grüße aus München
    Robert Wolf
    Nicht-:smokin:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    § 8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG:
    ... Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden: ...
    4. Eine nachstationäre Behandlung nach § 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt.
    ...
    Eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar; ....

    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Frau Zierold,

    zur Anfrage der Kasse.

    1. der Gedanke der Kasse ist nachvollziehbar, dass durch das Ersetzen eines Belegungstages durch einen vorstationären Behandlungstag sich eine DRG mit Abschlag ergeben würde (bzw. mit einem höheren Abschlag).
    (entscheidend ist die Wortwahl Belegungstag/Behandlungstag)

    2. Nicht nachvollziehbar ist das Angebot, "eine DRG mit Abschlag und einen Tag vorstationär bezahlen" zu wollen.

    Eine Abrechnung der vorstationären Pauschale neben der DRG ist nicht möglich (Begründung siehe post von Herrn Selter)

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum

    ....und wenn die vorstationäre Behandlung länger als 5 Tage zurück liegt??

    spätstationäre Grüße
    J.Lieser

  • Hallo Herr Lieser,

    dann wäre der Zusammenhang zum vollstationären Fall zerrissen. Abrechnungstechnisch käme dann alleine vorstationäre Behandlung ohne vollstationäre Aufnahme in Frage bzw. je nach Landesvertrag eine Abklärungsuntersuchung.

    Allerdings: Eine derartige Abrechnungsoppurtunität wird von den Kassen genau beobachtet. Ein derartiges zeitliches Auseinanderfallen kann nicht aus logistischen Gründen gutgeheißen werden.
    --
    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Hallo Herr Lieser,

    die BWKG-Mitteilung Nr. 60/2004 enthält die neue "Gemeinsame Absprache 2004", in der auch auf die Fragen nach der Abrechenbarkeit vorstationär bzw. Erstuntersuchung eingegangen wird.


    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.