Hallo Vida,
ach wissen Sie, wenn man erst einmal ein paar Verfahren hatte und bei eigentlich nach Gesetz und BSG-Rechtsprechung eindeutigen Rechtslagen dann Urteile kriegt, die sich plötzlich auf´s BGB stützen, dann hat man vor der Klärung einer solchen Frage keine wirkliche Angst mehr.
Vielleicht gibt es ja irgendwann einmal eine Klärung zu diesem Thema - ich würde mich freuen. Bis dahin sei Ihnen Ihre Auffassung gegönnt. Würden sich KH´s und KK´n immer so einfach einigen, bräuchten wir die Gerichtbarkeit ja gar nicht mehr; wäre doch regelrecht schade :d_zwinker: .
Gruß,
ToDo
P.S.: Ich glaube, dass die Fristen-Regelungen des BGB vorrangig sind vor der KFPV (Rechtshirarchie, oder so was!?), zumal die Formulierung in der KFPV m. E. meiner Rechtsauffassung und dem BGB auch nicht widerspricht - aber sei´s drum...