Zitat
Original von nast:
Wenn auch für die DRG-Definition 2 Prozeduren genügen (wenn es denn die richtigen sind...), braucht man für die Festlegung von Behandlungspfaden etc. einen Überblick über alle vorgenommenen Maßnahmen. Will man die jetzt redundant gesondert erfassen(möglichst noch in GOÄ), droht ein Friedhof von (u. U. inkonsistenten) Daten, von denen einige für die DRG-Gruppierung notwendig sind, einige für die Definition von Behandlungspfaden genutzt werden und ein großer Teil, der erfaßt wurde, weil er vielleicht mal für irgendwas gebraucht werden könnte. So richtig hilfreich ist das nicht.
Hallo Herr Nast,
zum Thema OPS/GOÄ und andere redundante bzw. inkonsistente Datensammlungen finden Sie unter dem Stichwort "GOÄ" über die myDRG-Forums-Suche einige Bemerkungen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, will sich das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) dieses Dilemmas in den nächsten Jahrzehnten einmal annehmen, sofern Ihnen jemand dazu einen millionenschweren Etat genehmigt.
http://www.dimdi.de/germ/klassi/kkg/empfehlungen.htm
bzw. S. 19 von
http://www.dimdi.de/germ/klassi/kk…K_010901_A4.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
kleiner Spruch am Rande:
Prof. Dr. Don Hindle, DRG-Guru aus Australien meint:
Der Hauptunterschied bei der Einführung von DRG´s
zwischen Deutschland und Australien ist der:
Beide Länder verfolgen die sog. KIS-Philosophie:
Wir meinen damit „Krankenhaus-Informations-Systeme“
Australien meint damit „Keep It super-Simple“!
(aus dem Referat von Rotering in
http://www.g-drg.de/service/downlo…kalkulation.zip
während der Auftaktveranstaltung zur Erstkalkulation)