Hallo Forum,
habe eine Frage zur Wiederaufnahmeregelung
1. Aufenthalt 28.01.04 - 25.02.04 DRG U63Z
2. Aufenthalt 25.02.04 - 29.02.04 DRG F09B
Generelle Frage: Sind zwei Aufenthaltszeiträume generell zusammenzulegen, wenn zwischen Entlassung und erneuter Aufnahme weniger als 24 Std liegen, oder nur bei Komplikationen?
Wenn ja , wo steht das. In den Leitsätzen zur Wiederaufnahme habe ich nichts dazu gefunden.
Da diese Fälle höchst unterschiedliche DRGs aufweisen bin ich persönlich dazu geneigt 2 Fälle abzurechnen, falls keine Komplikation vorliegt.
Bin für jeden Hinweis dankbar
Gruß
Sven Lindenau