Hallo Forum,
hätte eine Frage zum Umgang mit Komplikationen bei Wiederkehrern:
Werden nur Fälle zusammengeführt, wo sich eine Komplikation aufgrund der medizinischen Behandlung ergibt oder auch Fälle, deren
Komplikation sich aus dem Krankheitsverlauf ergibt?
Beispiele:
Patient kommt zum chirurgischen Eingriff, danach innerhalb der 30 Tage Wundheilungsstörung; ich denke hier liegt eindeutig eine Komplikation vor.
Wie ist es aber, wenn sich die Komplikation aus dem Krankheitsverlauf
ergibt wie z.B. ein Ascites aufgrund einer Leberzhirrose oder eine Fistelbildung aufgrund eines Tumorleidens?
Wie ist es bei Fällen, die von der Wiederaufnahme ausgeschlossen sind?
Aktuelles Beispiel: Pat mit DRG O40Z kommt zur Wiederaufnahme wegen einer Komplikation;die Krankenkasse will hier eine Fallzusammen -
führung; wie ist hier vorzugehen?
Komplikationen bei Wiederkehrern
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Guten Morgen!
In der KFPV steht diesbezüglich in §2 (3), daß es sich um eine Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung handeln muß. Der \"natürliche\" Krankheitsverlauf ist davon also nicht betroffen. Wenn es sich allerdings um eine Rückkehr innerhalb der oGVD bei gleicher Basis-DRG handelt (s. §2 (1)), kommt diese Vorschrift zur Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
V. Blaschke
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Schönen guten Tag Medconam!
Formal steht in § 2 Abs 3 KFPV 2003 \"...wegen einer
Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung...\"Demnach handelt es sich bei Ihrem Beispiel mit Leberzirrhose und Aszitis nicht um eine Komplikation.
Nach den Durchführungshinweises des BMGS zu diesem Paragrafen findet die Prüfung auf die von der Regelung ausgenommenen DRGs nur bei den Absätzen 1 und 2 statt, nicht jedoch bei Absatz 3 (Komplikation). Demnach wären bei Komplikation die Fälle immer zusammenzuführen, unabhängig davon, ob die DRG ausgeschlossen ist, oder nicht.
ZitatLeitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV (InEK)
...Bei Komplikationen gibt es keine Ausnahmevon der Zusammenfassung wegen einer DRG-Kennzeichnung...
Schönen Tag noch,
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Hallo,
Komplikationen im engeren Sinne sind die nicht erwünschten
Folgen eines mehr oder weniger invasiven Eingriffs.
Das erneute Auftreten bzw. Verschlechterung einer bestimmten
Erkrankung (z. B. COPD) ist keine Komplikation. Aber auch bei
solchen Patienten kann eine Zusammenführung erforderlich sein,
wenn der 2. Aufenthalt innerhalb der OGVD des 1. Aufenthalts erfolgt
und in die selbe Basis-DRG eingruppiert wird. Schlaue KIS machen
schon jemanden darauf aufmerksam...
Gruß
Ordu -
Guten Morgen,
habe bei einem Fall eine interessante MDK-Auffassung zu lesen bekommen:
Pat. kommt mit entgleistem Diabetes mellitus. Wird behandelt, neu eingestellt, etc.
Die asymptomatischen Nebendiagnosen KHK, Hypertonie, etc. werden in Fortführung der Vortherapie behandelt und (wegen der Medikamentengabe) auch codiert.
Pat. wird entlassen und einige Tage später zum Infarktausschluss wieder aufgenommen. Der BZ-Wert ist blendend.
Auffassung MDK: Wiederaufnahme, da beim Voraufenthalt ja die KHK nicht ausreichend behandelt wurde (wohlgemerkt: Pat. war beim Voraufenthalt völlig asymptomatisch bezüglich der KHK).
Oder ist die KHK eine Komplikation des Diabetes mellitus im Sinne §2 KFPV?Mich würde Ihre Meinung interessieren.