• Hallo Herr Selter,

    ah schön, das ist ja interessant. Ich dachte immer, das System sei komplett \"selbstgenerierend\" - gut, dass sowas auch möglich ist. Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, warum Enterokokken (B95.2!) einen CCL-Wert haben und die viel pathogeneren A-Streptokokken (B95.0!) nicht... :d_gutefrage:

    Noch eine Anmerkung zu weiter oben: Der Grund, warum der Erreger bei der Resistenz mit genannt wird (woraus manche Leute ja geschlossen haben, dass man daher den Erreger nicht nochmal getrennt kodieren dürfte) ist eigentlich ganz einfach:

    Als wir die Anträge zur Erweiterung des ICD in diesem (und anderen) Punkt(en) vorbereitet haben, haben wir von Herrn Schopen einen Entwurf, der beim DIMDI vorlag, bekommen, in dem die Erreger nicht drinstanden. Also z. B. \"Resistenz gegen Penicillin: Uxy.0\", \"Resistenz gegen Vancomycin: Uxy.1\" usw. Was natürlich unbrauchbar ist, da man die Resistenz immer im Zusammenhang mit der Art des Erregers sehen muss. Wenn ein Staphylokokk gegen Penicillin resistent ist, ist das ganz normal, bei einem Pneumokokk gäbe es aber größere Probleme; alle gramnegativen Stäbchenbakterien sind Vancomycin-resistent usw.

    Wir haben daher die Kriterien des §23 IfSG (Infektionsschutzgesetz) angelegt, in dem definiert ist, welche besonderen Resistenzen gesetzlich dokumentationspflichtig sind, weil das im Groben diejenigen sind, die therapeutisch auch tatsächlich Probleme machen und (und darauf kommt\'s ja an) Mehrkosten verursachen, weil Isolationsmaßnahmen, teure Reserveantibiotika, längere Therapiedauer etc. zu erwarten sind.

    Und deshalb sieht die U80-85 Gruppe so aus, wie sie es tut. Ein weiteres Ärgernis übrigens, dass das \"und\" in der Aufzählung fürs DIMDI ja eigentlich \"oder\" heißt - und einen S. aureus, der Oxacillin, 4.Generations-Chinolon- UND Glykopeptid-resistent ist, gibt\'s auch noch nicht...Hat auch schon genug Leute verwirrt...

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Zitat


    Original von Pietzcker:
    Keimträger von MRSA: Z22.3

    Sehr geehrter Herr Pietzcker,

    die Z22.3 ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, wenn auch von der DGHM so empfohlen...

    eine Besiedelung mit Staphylokokken ist meines Wissens bei jedem Menschen ganz normal. Sind denn Oxacillin-resistente Staphylokokken per se humanpathogener als die nichtresistente Variante ?

    Tragen wir nicht alle irgendwelche Keime mit uns herum, die auch bakterielle Infektionskrankheiten auslösen können ?

    MfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    also der MRSA ist nicht pathogener als ein normaler Staph.aureus, ist auch nicht etwa resistenter gegen Desinfektionsmittel. Ein Problem ist er auch in erster Linie im Krankenhaus,wo halt eine Infektion wegen der Antibiotikaresistenz Probleme macht.
    Ich habe vor einiger Zeit schon im INEK-Vorschlags-Forum in mydrg die Ansicht geäußert, dass MRSA (also dann U80) keine ccl zugewiesen werden sollte, da es sich oft um ohnehin schwerkranke Pat. handelt, bei denen eine weitere Erhöhung des PCCL nicht möglich ist. Ich bin der Meinung, dass hier ein einheitlicher Zuschlag hingehört, da der Aufwand für Isolierung, Waschungen etc. in etwa immer der gleiche ist (zumindest meistens), egal was der Pat.sonst noch hat.

    MR.

    M.Rost

  • Liebe Kollegen,

    ein Blick in das DRG-Handbuch, Band 5, für das Jahr 2005 zeigt mir, daß offenbar entgegen allen Erwartungen die U80.- u. a. immer noch keinen CCL zugeordnet hat. Die Kodierrichtlinien erwähnen die MRSA-Problematik auch mit keinem Wort.

    Da die U80.- ja auch in ein tagesbezogenes Isolations-Zusatzentgelt hätte fallen können, habe ich den Fallpauschalenkatalog und die Zusatzentgelte gewälzt: Ebenfalls Fehlanzeige.

    Habe ich da etwas übersehen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    die Handbücher für das DRG-System 2005 liegen bisher nur in der Version 2003/2005 vor; sie beziehen sich auf die ICD-10 2.0 und können daher die Kodes aus U80.-ff gar nicht enthalten, da diese erst mit der ICD-10-GM 2004 eingeführt wurden.
    Um zu sehen, ob diese Kodes im kommenden Jahr schweregradsteigernd wirken oder anderweitig die Zuweisung zu einer DRG triggern, müssen sie folglich noch die Veröffentlichung der Definitionshandbücher 2004/2005 abwarten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    vielen Dank, DAS hatte ich also übersehen...

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo alle miteinander,

    ich hatte mir von der Version der Kodierrichtlinien 2005 einige Klarstellungen erwartet.

    Unter anderem hatte ich die Beantwortung der Frage im Falle von Restistenzen z.B. B95.ff - B97 + U80.ff - U85 oder nur einer von beiden oder beide erwartet, aber nichts dergleichen kam. Genauso fielen extrem wichtige DKR einfach weg, wie das gesamte Kapitel 13 u.a. mit der extrem wichtigen 13.06. Nun ist der Interpretation wieder Tür und Tor geöffnet, welche dann die Sozialgerichte zu klären bekommen. Auch die Klärung, wann T8er und wann im Falle von Komplikationen die anderen Kodes zu verwenden sind, fehlt, denn spezifischer drücken die T8er Codes Komplikationen aus (abgesehen von den anderen Kodes, die die Komplikation verbal im Text haben). Usw. usw.

    Hat sich einmal einer überlegt, wie wir mit ca. 12000 Seiten Handbuch für 2005 klarkommen sollen (ca. 4000 Seiten allein 2003/2005 + wahrscheinlich mindestens je genauso viele für 2004/2005 und 2005 allein)?

    in diesm Sinne für uns alle viel Spaß

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin