Liebe Forum-LeserInnen,
in der Ausformulierung der G-AEP-Kriterien ist in der Präambel vermerkt, dass die Kriterien u.a. für den Fachbereich Pädiatrie nicht geeignet sind.
Gilt hier nun die kalendertätige Regelung des 18. Lebensjahrs oder ermöglicht der Gesetzgeber in einem Winkelzug eventuell die Anwendung bis runter zu den 14-Jährigen? Vielleicht wurde dieses auch schon einmal juritisch bearbeitet?
:mdk: Vor kurzem (vor dem 15.4.04) wurde uns bei einem biologisch ausgewachsneen 16-jährigen Jungen die eintägige stationäre Gastroskopie MDK-seitig aberkannt. Auch ein ärztlicher Mitarbeiter einer GKV wollte sich zur Altersgrenze nicht festlegen.
Falls jemand dieses Thema bereits bearbeitet haben sollte ...
Gruß aus dem schattigen Büro im sonnigen Berlin
Ralf Hammerich