• Im \"Kodierleitfaden Kardiovaskularchirurgie\" aus Münster von 2002 steht:

    \"Wesentlich ist immer, was behandelt wurde. Wenn der
    Patient sich mit einem Symptom vorstellt und die
    zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme
    bekannt ist, jedoch ausschließlich das Symptom behandelt
    wird, ist das Symptom oder eine symptomatische
    Ausprägung der Grunderkrankung die Hauptdiagnose. Die
    zugrundeliegende Krankheit ist als Nebendiagnose zu
    kodieren.
    Ein Patient wird aufgrund zunehmender Palpitationen bei
    bekanntem persistierendem Vorhofflimmern aufgenommen.
    Es erfolgt eine Dosissteigerung des ß-Blockers zur Therapie
    der Palpitationen.
    HD: R00.2 Palpitationen
    ND: I48 Vorhofflimmern\"

    Wenn das Vorhofflimmern nicht bekannt ist, wäre Vorhofflimmern die Hauptdiagnose, oder?

    Gruß
    CS

    PS: Kennt jemand einen Kodierleitfaden zur Kardiologie?

  • Hallo Herr CS,

    in diesem Falle plädiere ich für die Hauptdiagnose Vorhofflimmern.

    Begründung:
    Es werden hier durch die Anpassung der Betablockerdosis nicht alleine und aussschließlich die Palpitationen behandelt, sondern die Therapie nimmt primär Einfluß auf die Grunderkrankung Vorhofflimmern.

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo,

    wenn Vorhofflimmern anamnestisch bekannt war und
    dies behandelt wird, gilt:

    DKR 2004 (s. 6)
    ....Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird, so ist diese als Hauptdiagnose zu kodieren. Das Symptom wird nicht kodiert, wenn es im Regelfall als eindeutige und
    unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet ist (siehe Beispiel 5).

    Das Symptom \"Palpitationen\" darf demnach nicht kodiert werden, weil die
    Ursache behandelt wird!

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Das Symptom \" Palpitationen \" darf demnach nicht kodiert werden, weil die
    Ursache behandelt wird!

    Guten Tag Dr. Ordu,

    so kann man es nicht sagen.
    Die Palipationen dürfen nicht kodiert werden, weil sie kein eigenständiges Problem darstellen (neben der Behandlung der Ursache).
    Haben Sie z.B. einen Patienten mit Hirntumor (wird behandelt) und einem zerebralen Krampfanfall (Symptom) würde Ihre obige Aussage bedeuten, dass hier der Anfall nicht zu kodieren wäre, weil ja die Ursache behandelt wird. Dem ist aber nicht so. Hier wird der Anfall als eigenständiges Problem als ND kodiert.

    Dies nur, damit keine Missverständnisse aufkommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    Danke für die Richtigstellung.
    Eben, weil kein \"eigenständiges Problem\"

    Gruß
    Ordu