Hallo,
habe hier eine Rechnungskürzung der besonderen Art. Wir haben auf Einweisung und wegen der Intoleranz des Patienten auf Lokalanästhesie, hier ambulant Warzenbeete in Vollnarkose entfernt.
Nun bekomme ich von einer GmbH Abrechnungsstelle (?)...das lapidare Schreiben...die Leistung kann nicht im Rahmen einer ambulanten OP abgerechnet werden(na wie den sonst- vieleicht stationär). Kein weiterer Kommentar...nur eine Fax und E-Mailadresse (keine Telefonnummer um mal schnell anrufen zu können) und auf die E-Mail antwort warte ich schon fast 2 Wochen...
Was sollen wir tun, die Kasse direkt anschreiben anrufen (da wird man mich sicher wieder an den Dienstleister verweisen...)
Wieso haben wir plötzlich überhaupt mit einem kommerziellen Kassendienstleister zu tun?
Welchen Rechtsanspruch hat den dieser Dienstleister...was darf der eigentlich an Informationen bekommen? Er verfügt neben die kompletten Adressdaten des Patienten und sämtlichen abgerechneten EBM-Nummer auch über die Diagnose als ICD-10 ...ist das legal? Also ich halte das Datenschutzrechtlich für bedenklich, schließlich könnte man diese Adressen an spezielle andere Dienstleister und Medizinversorger lukrativ weiterverkaufen...
Vieleicht gib es ja hier ein paar ambulante Abrechnungsversierte die ein wenig Licht in diese Geschichte bringen können....
Mit freundlichen Grüßen