Chirurgisches Debridement

  • Hallo Forum,

    dieses Thema wurde zwar vor 1-2 Jahren schon diskutiert, aber die DKR leben und verändern sich.
    Für die Therapie mit Maden gibt es ja jetzt eine eigene OPS.

    Hier das Problem:
    Stauungsdermatitis mit Ulcus cruris. Wurde mit großem Pflegeaufwand behandelt incl. mehrmaligem Wunddebridement. Darf man hier zu Recht die OPS für ein kleinflächiges Wunddebridement abrechnen?
    Erhöht den Erlös um 3000 Euro, was mir sehr übertrieben erscheint.

    Hoffe auf wertvolle und erprobte Tipps, denn der OPS-Katalog gibt nicht viel her, oder wo kann man da nachschauen?

    Grüße aus der Mitte Frankens

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

    Grüße aus der Mitte Frankens

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

  • Moin, Herr Eicher!

    Insbesondere bei Revisionen in infizierten Haut- / Subkutangebieten sehe ich gar keine Probleme, die Prozedur mit 5-893 (Debridement) zu kodieren. Daß die Prozedur ggf. (noch) in hochbewertete DRG triggert, ist nicht mein Problem.

    Ich möchte darauf hinweisen, daß die Fläche (kleinflächig / großflächig) auch in unserer Abteilung oft unterschätzt wurde. 4 cm2 entspricht einem Radius von 1,13 cm, das ist die Größe einer 1€ - Münze.

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • N\'Abend, Herr Lehmann, und liebes Forum
    ab wann giltets denn als \"chirurgisch\"? Ist das auch der tüchtige Internist, der mit Pinzette und Skalpell die nekrotischen Wundränder abträgt bzw. mit scharfem Löffel Nekrosen abkratzt? Wie muß es in der Akte dokumentiert sein, damit der MDK es nachvollziehen kann.
    Lieber Herr Eicher, manche Dekubiti sind wirklich ein riesiger Mehraufwand (z.B. 3 Pflegekräfte 2 mal täglich 1h Verband, womöglich noch mit MRSA), da sind 3000 € garnicht übertrieben. Und die Ziffern für den einfachen Verband bzw. Wundversorgung (z.B. Hydrokolloidverband) wirken sich auf den Erlös überhauptnicht aus.
    Ich vergesse allerdings immer wieder, dass es bei der DRGs ja vor allem darum geht, dass wir dokumentieren, ohne dass es mehr bringt.
    So siehts zumindes Susanne bei Nacht :roll:

    Susanne in München :i_drink:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    Zitat


    Original von Eicher:
    Hallo Forum,
    Stauungsdermatitis mit Ulcus cruris. Wurde mit großem Pflegeaufwand behandelt incl. mehrmaligem Wunddebridement. Darf man hier zu Recht die OPS für ein kleinflächiges Wunddebridement abrechnen?
    Erhöht den Erlös um 3000 Euro, was mir sehr übertrieben erscheint.
    Hartmut Eicher


    Um eine Erlössteigerung von 3000 Euro zu erzielen, muß zusätzlich eine fehlerhafte Prozedur z.B. 5-916.2f eingegeben worden sein.


    Zitat


    Original von Susanne:
    Ich vergesse allerdings immer wieder, dass es bei der DRGs ja vor allem darum geht, dass wir dokumentieren, ohne dass es mehr bringt.


    Bei der Abrechnung von tgl. Pflegesätzen war es teilweise so, dass Sie „nichts“ getan haben
    und dafür kassiert haben
    DRGs spiegeln keine medizinischen Einzeltatbestände wider. Es geht „nur“ um die Abbildung von kostenhomogenen Gruppen.

    Dokumentiert wird:
    aus medizinischen Gründen
    aus forensischen Gründen
    und für Abrechnungszwecke


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo Herr Eicher,

    zu den diversen Beiträgen, möchte ich meinen Senf auch noch dazugeben.

    Wie geschildert, geht es hier nicht um das Abrechnen, sondern um die exacte Codierung. Ob die resultierende Abrechnung zu hoch oder zu niedrig wird, ist – falls es geändert werden muß â€“ Sache des InEK usw.

    Es geht aus Ihrem Bericht nicht hervor, ob Sie die Maden angewendet haben. Wenn ja, können Sie – wenn die sonstigen Bedingungen (z.B. großflächig) erfüllt sind - den optionalen Code (5-893.3) natürlich wie jeden anderen verwenden. Sie sollten aber überprüfen, ob dieser Code von Ihrer EDV automatisch in einen amtlichen Code umgewandelt wird. Wenn nicht würde ich zusätzlich so codieren, wie es „am wenigsten falsch“ ist. Wird zusätzlich z.B. in zeitlicher Abfolge noch kleinflächig debridiert - wie geschildert kleiner als ein \"€\"Stück (?) oder doch eher großflächig -, kommt dieser Code (u.U. mehrfach) auch hinzu. Verlassen wir die Haut und das Ganze spielt sich auch tiefer ab, sollte man auch an 5-869.1 denken.

    Vielleicht hilft Ihnen dies ebenfalls etwas weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich möchte noch mal zum Thema \"Scharfer Löffel auf Station\" zurückkommen.
    Wer kodiert dann einen 5er-Kode (Operation)? Wer hat schon mal eine Anfrage des MDKs gehabt, wo er dann um die Übersendung des OP-Berichts bittet? Man muss auch inhaltlich folgendes bedenken, wobei diese Regel eigentlich Prozeduren beschreibt, für die kein OPS zur Verfügung steht:
    P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
    Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt.

    Ich persönlich finde, dass hier eine Klärung her muss, wann ein 5er-Kode auch für weniger aufwändige Wundbehandlungen im Krankenbett benutzt werden darf. Mir ist natürlich klar, dass vereinzelt diese Behandlungen auch zeitintensiv sind. Das entspricht trotzdem nicht den Aufwendungen eines OPs.

  • Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für die Anregung zur Diskussion, was ist eine Operation? Bisher gibt es nur die Definition im alten amtlichen Leitfaden zur BPflV 85/86. Eine OP ist ein Eingriff, der im OP-Saal oder unter OP-Bedingungen stattfindet. Danach ist nach den geltenden Hygienebestimmungen auch eine Kniepunktion eine OP. Das gleiche gilt für einen Gipswechsel im OP. Wo will man die Grenze ziehen? Die Kapitel 1-9 im OPS haben sämtlich Codes, die sowohl im OP als auch auf Station oder im Röntgen durchgeführt werden und die die alten OP-Bedingungen erfüllen.

    Das InEK oder DIMDI sollte durchaus für das DRG-System eine OP-Definition wieder in das Regelwerk aufnehmen, da die BPflV 85/86 nicht mehr in Kraft ist. Die Problematik, soll man etwas codieren oder nicht, schafft man damit nicht aus der Welt, das können nur klare Kodierrichtlinien und in den Ausnahmen, die nur einmal oder gar nicht zu codieren sind, kommen bisher keine 5er Codes vor.

    Ich bin auch gespannt, wie die Diskussion ausgehen wird, vielleicht geht es ja auch über den Grouper und gar nicht über Kodierrichtlinien, was wahrscheinlich sogar an einfachsten und unauffälligsten sein würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin