DRG Abrechnung Chemotherapie

  • Hallo,

    ich hab da einen Fall der lässt mich so ein wenig ins Grübeln kommen!
    Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen?!?

    Hier erstmal die Eckdaten:

    vollstat. Aufenthalt zur Chemotherapie, mit einer Verweildauer von 3 Tagen.
    Aufnahme: 22.06.2004 (0101) / Entlassung: 25.06.2004 (012)
    Aufnahme- und Entlassungsdiagnose ist die \'C34.8 - Bösartige Neubildung: Bronchus und Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend\', keine weiteren Nebendiagnosen.
    Die einzige verschlüsselte OPS war \'8542 - Nicht komplexe Chemotherapie\' und abgrechnet werden sollte die DRG \'E71C - Neubildungen der Atmungsorgane ohne Strahlentherapie, ohne äußerst schwere CC\'.

    Jetzt meine Frage:
    Ist die Kodierung korrekt?
    Muß wirklich der Krebs abgerechnet werden, oder gibt es eine Möglichkeit die Chemotherapie abzurechnen?

    Lt. Kodierrichtlinien kann man die \'R63Z - Stationäre Aufnahme zur Chemotherapie\' nur abrechnen, wenn die ICD \'Z51.1 - Chemotherapiesitzung wg. bösartiger Neubildung\' als Hauptdiagnose kodiert ist. Das wiederrum ist lt. Richtlinien auch nur möglich wenn es sich um einen Tagesfall handelt.
    So richtig zufrieden bin ich damit aber nicht!
    Wer kann mir helfen!

    MfG

    :chicken:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Ihre Kodierung scheint richtig.
    Man rechnet keine Diagnose oder Prozedur (Ausnahme Zusatzentgelte) ab, sondern eben die DRG, die hieraus resultiert. Die Z51.1 als HD triggerte letztes Jahr die Zuordnung zu der 1-Tages DRG R63Z. Dies ist diese Jahr aber nicht mehr zulässig und die R63Z ist auch entfernt worden. Sie müssen die DKR 2004 beachten!
    In der DRG, die sie gefunden haben, sind die Kosten für die Chemotherapie eingegangen, somit werden sie auch hiermit vergolten. Ob es im Einzelfall kostendeckend ist, ist ein anderes Thema.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    lt. meines kleinen Freundes, dem Kodierleitfaden Gastroenterologie, ist die Z51.1 immer auch als Nebendiagnose anzugeben... Weitere Nebendiagnosen ergeben sich aus vielleicht zusätzlichen Filiae (z.B. maligner Pleuraerguß oder mediast. LK-Fi???). Ärgerlicherweise ist auch für jeden Tag einer Chemo der entsprechende Code anzugeben im Gs. zu EK- oder TK-Gaben.

    Gruß aus dem Teilzeitmutterschutz :baby: am Niederrhein

    Susanne

    Mit schönen Grüßen vom Niederrhein
    Dr. Susanne Meer :baby:
    Kliniken Maria Hilf Mönchengladbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in der 0211c Chemotherapie bei Neubildungen und 0213c Strahlentherapie wird immer nur davon gesprochen, dass die Z51.- nicht als HD genannt werden dürfen. Das impliziert zwar, dass sie als ND genannt werden können, schreibt es aber in den konkreten Fällen nicht vor. Welche Information gibt man denn weiter, wenn man zur Prozedur Chemotherapie auch noch die \"Diagnose\" Chemotherapie angibt?? Interessanterweise hat die Strahlentherapie Z51.0 einen CCL von 2, so es sich im Zweifelsfalle \"lohnen\" würde (wenn nicht wegen Strahlentherapie aufgenommen wurde (also keine Strahlentherapie-DRG), was wohl dann seltener sein dürfte) dies als ND zu kodieren. Falsch ist es jedenfalls nicht.

    Wie oft ein Kode für die Chemotherapie zu kodieren ist, ist in den OPS-Hinweisen nachzulesen, die in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die jeweils aktuelle Version findet sich im Internet unter http://www.dimdi.de/de/klassi/prozeduren/ops301/chemo.htm.