Hallo Forum,
wir haben öfter Patienten, die mit Tracheostoma in unser Krankenhaus verlegt werden. Die (Weiter- )Beatmung ist aber nicht immern erforderlich - es handelt sich also um spontan atmenden Patienten mit Tracheostoma.
Wird das Tracheostoma nun entfernt (Prozedur = 5-316.2)
steht die Prozedur gegen die Krankenhaushauptdiagnose. Dies führt zu Fehler-DRG 901Z. \"Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose\"
So wird aus einer mVWD von 46,7 Tagen (B42A) eine mit 13,9 Tagen.
Wer hat ähnliche Probleme oder kennt eine Lösung?
Es ist ja offensichtlich, dass hier die Entfernung des Tracheostomas in der Gasamtbehandlung überbewertet wird.
Gruß [shadow]el_surfu[/shadow]