Hallo DRG-Forum,
dies ist mein erster und sicherlich nicht letzter Beitrag in diesem Forum, hiermit \"versprochen\".
Bei der Kodierung eines Falls stellt sich bei Erfassung einer zusätzlichen Therapeutischen Lavage der Lunge nachfolgendes Problem. Der Patient gelangt hiermit in die DRG 901Z (rel. Gew. 2,087), ohne diese Kodierung bleibt die Eingruppierung des beatmungspflichtigen Falls in der DRG F40A (rel. Gew. 2,565). Aus Gründen der korrekten med. Dokumentation sollte die Kodierung m. E. so erfolgen, aus monetären Gesichtspunkten ist dies für das Haus jedoch \"negativ\". Wie wäre hier sinnvoll zu verfahren?
Unsere Kliniken rechnen z.Zt. noch nicht nach DRGs ab.
Jetzt aber Mut und ab mit diesem Beitrag bevor ...
Schon jetzt herzlichen Dank für zahlreiche Antworten auf meinen \"Jungfernbeitrag\"!
A. Roßkamp
Arzt
Medizinische Informatik
Abtl. Med.-Controlling/QM