901Z bei OPS-Code 8-173

  • Hallo DRG-Forum,

    dies ist mein erster und sicherlich nicht letzter Beitrag in diesem Forum, hiermit \"versprochen\".

    Bei der Kodierung eines Falls stellt sich bei Erfassung einer zusätzlichen Therapeutischen Lavage der Lunge nachfolgendes Problem. Der Patient gelangt hiermit in die DRG 901Z (rel. Gew. 2,087), ohne diese Kodierung bleibt die Eingruppierung des beatmungspflichtigen Falls in der DRG F40A (rel. Gew. 2,565). Aus Gründen der korrekten med. Dokumentation sollte die Kodierung m. E. so erfolgen, aus monetären Gesichtspunkten ist dies für das Haus jedoch \"negativ\". Wie wäre hier sinnvoll zu verfahren?
    Unsere Kliniken rechnen z.Zt. noch nicht nach DRGs ab.

    Jetzt aber Mut und ab mit diesem Beitrag bevor ...

    Schon jetzt herzlichen Dank für zahlreiche Antworten auf meinen \"Jungfernbeitrag\"!

    A. Roßkamp
    Arzt
    Medizinische Informatik
    Abtl. Med.-Controlling/QM

    A.Roßkamp

  • Guten Morgen und herzlich Willkommen im Forum,

    das Problem \"Upcoding\" durch weglassen.
    Ich habe dieses Problem in meiner Klinik insbesondere in
    der Gefäßchirurgie, Stichwort: diabetischer Fuß und
    Gefäßrekonstruktive Eingriffe.
    Es ist aus meiner Sicht genauso gefährlich falsche Diagnosen/Prozeduren
    zu kodieren wie richtige wegzulassen.
    Wir hatten ein ähnliches Probelm bei einem Patienten der eine PTA bekam,
    im Verlauf einen Schrittmacher benötigte und jetzt wegen seiner
    AVK operiert werden muß (Wiederaufnahme).
    Es läuft bei uns hier darauf hinaus den
    Schrittmacher verschenken zu dürfen. In ihrem Fall bleibt wohl nur
    übrig richtig zu kodieren und den Abschlag hinzunehmen.
    Vieleicht kann ja die HD geändert werden und so eine
    Fehler DRG verhindern?

    MfG
    Eckhardt

  • Sehr geehrter Herr Roßkamp,

    bei welcher Konstellation kommt es denn zur DRG 901Z (welche HD, ND, welche Prozeduren außer der 8-173)?

    mfg aus löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo Forum, hallo Hr. Roßkamp !

    Die Therapeutische Lavage der Lunge wird als OR-Prozedur im Grouper bewertet :totlach: und führt deshalb in die DRG 901Z - meines Erachtens wird sich das in Zukunft sicherlich ändern, vielleicht schon im nächsten Jahr.

    MfG
    T.Limper

  • Hallo Forumsteilnehmer, sehr geehrter Herr Roßkamp,

    Fehler-DRG\'s wie die 901Z sollten, wenn möglich, überhaupt vermieden werden, da eine Häufung von diesen eine Kalkulation und Planung für die Zukunft schwierig macht.
    Herr Stark hat recht, man müsste wissen, zu welcher HD die Prozedur 8-173 nicht passt, und ob noch andere Prozeduren verschlüsselt sind. Evtl. wurde die Lavage als Hauptprozedur angegebewn, wo vielleicht andere Prozeduren eher diese Bezeichnung verdient hätte. Oder die HD kann doch anders gewählt werden, so dass sie eine \"Lungenbeziehung\" hat(Pneumonie??). Meiner Erfahrung nach lässt sich meist durch anpassen der HD, ohne natürlich die KR zu verletzen, eie Fehler-DRG vermeiden. Allerdings nicht immer, daher gibt es diese DRGs ja auch berechtigterweise.
    Es gibt Grouperprogramme (z.B. Groupit oder der 3M-Grouper) die auch alternative HD´s durchspielen, und die dann entstehenden DRGs und Erlöse berechnen. Vielleicht findet sich da was, ohne den Fall zu sehr zu \"verbiegen\".

    S. Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von S.Stern:...man müsste wissen, zu welcher HD die Prozedur 8-173 nicht passt, und ob noch andere Prozeduren verschlüsselt sind. Evtl. wurde die Lavage als Hauptprozedur angegeben, wo vielleicht andere Prozeduren eher diese Bezeichnung verdient hätte.

    Hallo Herr Stern,

    Nur zur Klarstellung (ich gehe davon aus, dass es Ihnen bekannt ist):
    Dadurch beeinflußt man die DRG-Zuordnung nicht. Den Grouper interessiert es gar nicht, was als Hauptprozedur genannt wird, egal welche weiteren Prozeduren im sinnvollen Zusammenhang zur HD gemacht wurden und eben als Hauptprozedur gekennzeichnet wurden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Lieber Herr Selter,

    ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich immer dachte, die bestimmung einer Hauptprozedur könnte bei bestimmten DRGs die Grouperentscheidung beeinflussen. Jetzt bin ich schlauer.

    S. Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Stern,

    damit Sie auch was offizielles in der Hand haben:

    P001a Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
    ...
    Die Reihenfolge der Prozeduren hat keinen Einfluss auf die DRG-Gruppierung, sollte sich jedoch an den Empfehlungen zur Reihenfolge der DKR P002a Hauptprozedur (Seite 36) orientieren.
    ...