- Offizieller Beitrag
Hallo DRG`ler,
ich habe eine Frage: Vor dem Hintergrund des (möglicherweise) auch national umzusetzenden EuGH-Urteils zum Arbeitszeitgesetz (s. a. Gothaer Entscheidung) muss die bevorstehende/begonnene Kalkulation der deutschen DRGs (der Relativgewichte) m. E. auch die zu erwartenden Mehraufwendungen im (bes. auch ärztlichen) Personalbereich berücksichtigen. Wird dies gemacht ? Ich frage deshalb, weil die evtl. zugrundeliegenden Personalkosten-Anteile sonst möglicherweise zu niedrig angesetzt werden. Vielen Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße
B. Sommerhäuser