Bluttransfusion

  • Hallo Forum,

    weiß jemand, ob die Gabe von Erythrozytenkonzentraten für sich allein einen Grund für die stationäre Behandlung darstellt? Wir haben den Fall einer 70-jährigen Patientin, die wegen eines Ovarialcarcinoms in der Praxis der Beleg-Gynäkologen eine (ambulante) Chemotherapie erhalten sollte und vorher bei einem Hb von 9 g/dl stationär mit zwei Erythrozytenkonzentraten auftransfundiert wurde. Die Patientin blieb dazu über Nacht; Abrechnung damals über tagesgleiche Pflegesätze.

    Herzliche Grüße aus Nordhorn Johannes Nebe

  • Hallo,

    eine Transfusion von Ek\'s ist per se erst einmal keine Begründung für einen stationären Aufenthalt.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg, danke für die Antwort. Vielleicht habe ich da keine Vorstellung, aber wie sieht eine ambulante Transfusion aus? Der Patient meldet sich an, die Praxis bestellt Erythrozyten beim Deutschen Roten Kreuz, der Patient kommt zur Transfusion, und man schaut zwei Stunden lang, ob er eine Transfusionsreaktion bekommt. Dann wieder nach Hause? Ist das gängige Praxis? Herzlichen Gruß Johannes Nebe

  • Hallo Graf Jo,
    warum nicht? Es wird gängige Praxis werden müssen, da stat. Aufenthalte sich in zunehmenden Maße nicht vergütet werden. Und da die niedergelassenen Onkologen it allen Mitteln dafür kämpfen, das z.B. die Chemoth. nicht im KH sondern in ihrer 25 km entfernten Praxis durchgeführt wird, sollte das auch für Transfusionen gelten. Wir können die Welt des SGB V nicht besser machen als sie ist, auch wenn es uns aus ethischen Gesichtpunkten oftmals schwer fällt.
    Grüsse

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • eine Transfusion von Ek\'s ist per se erst einmal keine Begründung für einen stationären Aufenthalt

    Hallo Herr Hirschberg, Hallo Herr Schikowski,
    ich gebe Ihnen vollkommen recht, aber....
    wer gibt den Kassen das Recht utopische Verhältnisse an jedem Ort der Republik zwangweise durchzusetzen.
    Es soll noch Orte ohne niedergelassene Onkologen geben. Vielleicht sollten auch manche Medizin-Controller aus priveligierten Verhältnissen nicht den vorauseilenden Gehorsam predigen.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    ich glaube nicht, das es um vorauseilenden Gehorsam geht. Es ist sicher die Einzelsituation zu beleuchten. Eine Bluttransfusion kann aber sicher nicht die alleinige Begründung für einen stationären Aufenthalt sein. Eine große Entfernung zur transfundierenden Stelle, eine Anämie-Syptomatik oder auch eine Risikokonstellation (Z. n. Transfusionszwischenfall...) etc. dagegen evtl. schon. Hier kommt es auf die Dokumentation an. So wie ich die Frage und die Antwort verstanden habe ging es eben nur um die Transfusion und die ist sicher auch ambulant möglich. Falls der Onkologe fehlt auch nach entsprechender Zulassung ambulant im KH.

    MfG
    Eckhardt

  • Zitat


    Es soll noch Orte ohne niedergelassene Onkologen geben. Vielleicht sollten auch manche Medizin-Controller aus priveligierten Verhältnissen nicht den vorauseilenden Gehorsam predigen.


    Hallo Herr Heller,
    gerade weil ich nicht in einem privelegierten Umfeld tätig bin, fällt es sehr schwer, den Patienten klar zu machen, dass auch ein KH nichts zu verschenken hat. Wenn sich die Kasse weigert, den Fall stationär abzurechnen, bleibt nichts als ein dickes Minus oder ein Prozeß. Diese Risiken muss man den Kollegen klar machen, damit der Ball dahin zurückgespielt wird, wo er hingehört - zu den KV-Fürsten, die mit Hilfe der Kassen verhindern, dass wir an der ambulanten Versorgung von Onko-Patienten teilnehmen.
    MfG

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski!

    Eben weil Sie nicht in einer \"priviligierten\" Gegend arbeiten, sollte es kein Problem sein, eine Ermächtigung von der KV für diese Leistungen zu bekommen. Die Kosten würden sich stark reduzieren, denn die Konserven werden auf Rezept vom Lieferanten (Blutbank) abgerechnet. Sollten Sie selbst über eine Blutbank verfügen flösse dieser Erlös zu Ihnen. Die Transfusionsbestecke und ggfs. zusätzlich benötigte Medikamente könnten ebenfalls separat abgerechnet werden.

    Dumm ist, daß die KV-Erlöse in der Regel die Personalkosten eines Krankenhauses nicht decken. Aber wie heißt es so schön: Lieber den Spatz in der Hand.... .

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Zitat


    Original von Killmer:
    ... sollte es kein Problem sein, eine Ermächtigung von der KV für diese Leistungen zu bekommen.

    Hallo Herr Killmer,
    ohne Ihnen persönlich Nahe treten zu wollen: :totlach: hier sind Sie doch weit von der hiesigen Realität entfernt, sollten Sie aber einen 8o bisher noch nicht bekannten Trick haben, an die Ermächtigung/Zulassung zu kommen: Sie hätten meinen allergößten :i_respekt:
    Grüsse

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski!

    Vielleicht bin ich zu optimistisch. :sonne: In unserem Versorgungsgebiet gibt es zwei niedergelassene Onkologen. Auf Grund der guten Kooperation mit diesen, ist es uns bisher gelungen, unsere Ermächtigung für die Hämatologie/Onkologe mit Einschränkungen zu behalten.

    In einem weiteren Haus (anderes Versorgungsgebiet), hat ein Chefarzt die Ermächtigung für die ambulanten Chemotherapien und Substitutionsbehandlungen beantragt.

    Doch zurück zum Ursprungsproblem. Die Transfusion erfolgt nach Chemotherapie durch die Belegärzte! Warum nicht durch die Belegärzte???
    Anscheinend wälzen die Belegärzte nicht \"rentabele Leistungen\" auf das Krankenhaus ab, oder sehe ich das falsch?

    Schönen Feierabend!

    Mit freundlichem Gruß
    Killmer

    Frank Killmer