Einen schönen sonnigen Tag wünsche ich allen Mitstreitern im Forum,
seit einiger Zeit diskutieren wir als Kostenträger mit einem Krankenhaus über einen Abrechnungsfall. Wir konnten uns bisher leider nicht einigen und somit stelle ich dieses, unseres Problem zur Diskussion.
Die Verletzte bekam beim Sport einen Ball an den Kopf. Nachfolgend klagte sie abends über Kopfschmerzen. Am Folgetag vormittags traten erneut Kopfschmerzen auf und die Verletzte kollabierte. Diagnose lt. Arztbericht: Schädelprellung mit veg. Begleitsymptomatik. Unfallunabhängige Erkrankungen: rezid. hypotone Kreislaufdysregulationen.Es erfolgte die stationäre Behandlung für 8 Tage.
Lt. stationärem Bericht klagte die Verletzte über Kopfschmerzen, Übelkeit, Bauchschmerzen, Schwindelgefühl, kurze Bewußtlosigkeit nach Kreislaufkollaps, Kopfschmerzen.
Zusatzbericht des Arztes: Im Vordergrund stand die Abklärung der kollaptischen Zustände. Ein Schädel-Hirn-Trauma konnte nicht sicher ausgeschlossen werden, daher stationäre Aufnahme. Nach 3 Tagen Überwachung konnte das Schädel-Hirn-Trauma mit Sicherheit ausgeschlossen werden, alle weiteren Behandlungen betrafen nicht traumatische Krankheitszustände.
In Rechnung gestellt werden die Hauptdiagnose G44.8 (Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome) und die DRG B77Z.
Wir vertreten die Meinung, dass die Hauptdiagnose die S06.0 (Gehirnerschütterung) ist.
Das Krankenhaus verweist auf die DKR zur Hauptdiagnose und besteht darauf, hier das Symptom Kopfschmerz zu verschlüsseln, da das Schädelhirntrauma ausgeschlossen wurde.
Leider gibt es noch keine Möglichkeit die unfallunabhängige Behandlung aus der DRG-Abrechnung herauszunehmen, oder? Dann wäre alles einfacher.
Ich weiß, es ist ein bißchen viel für diese Affenhitze. :i_drink: Vielleicht ist aber doch noch jemand \"cool\" und kann mir diese Frage beantworten.
Viele Grüße und vorab besten Dank
tina