Liebes Forum,
wie ist die Kodierung bei nachstationären Leistungen geregelt? Werden Maßnahmen wie Fäden ziehen in Narkose (bei Kindern eine häufige Maßnahme) kodiert und gehen damit ggf. in die Wertung der DRG mit ein? Wie ist die 3-Tage-Regelung bei Versendung der DRG-Daten an die Krankenkasse in so einem Fall zu lösen? Wird die DRG-Rechnung nachträglich um die zusätzlichen, poststationären Entgelte korrigiert?
Viele Fragen, bin gespannt auf die Antworten,
liebe Grüße aus Hamburg,
S. Siefert