Wieviel zahlen die Kassen?

  • Hallo, liebes Forum

    immer wieder bekommen wir Schreiben von den Kassen, in denen z.B. ND nicht als solche anerkannt werden und damit (um damit?!) eine \"günstigere\" DRG zu errechnen. Die Kasse schreibt dann, dass der ursprünglich Betrag \"XYZ\" um den Betrag \"KLM\" gekürzt wird. Wir begründen (meist) unsere Sicht der Kodierung und fordern den ursprünglichen Betrag (soweit gerechtfertigt). Dannach hören wir meist nichts mehr. Unsere Abrechnungsstelle kann i.d. R. nicht nachvollziehen, welcher Betrag für einen konkreten Patienten bezahlt wurde, da die Beträge von den Kassen bunt vermischt überwiesen werden.
    Ist das bei anderen auch so (geteiltes Leid ist halbes Leid)? Gibt es Auswege aus dieser Misere? Hat diesen Weg schon jemand gefunden - dann müsen wir nicht nochmal Pfadfinder spielen.
    Das wäre vor allem deshalb wichtig, weil wir ein paar Ärzte haben, die meinen, es würde ja eh alles nicht so heiß gegessen wie gekocht und man solle die Kassen ruhig reden lassen, die würden dann schon bezahlen.
    Das sehe ich nicht so. Aber wir können dann nicht mal eindeutig nachweisen, wer das Defizit erwirtschaftet hat.
    Für viele Hinweise dankbar
    Susanne in München bei Nacht :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo Susanne,

    zuerst einmal ist zu beachten, das die Kassen 14 Tage Zeit haben die Rechnung zu bezahlen. Die Anzweiflung von ND ist dabei erst mal unerheblich, da hier ja meines Wissens nach der MDK eingeschaltet wird ?! Wenn Sie also Schreiben bekommen mit der Bitte um Kürzung des RG-Betrages empfehle ich ein Standard Rückschreiben mit dem Hinweis auf die gesetzliche Zahlungsfrist und um Überweisung des Gesamtbetrages. Eine Begründung der Kodierung scheint mir an dieser Stelle nicht richtig und sollte auch vorsichtig behandelt werden. Allerdings würde ich eine interne Prüfung der bestimmten Fälle anordnen damit man selber völlig sicher ist, dass nicht doch die Kasse recht hat.

    Das Ihre Abrechnungsstelle die Zahlungen nicht nachvollziehen kann erscheint mir im ersten Moment komisch und unwahrscheinlich. Aus rein buchhalterischer Sicht müssen die Zahlungen der Kassen mit dem Debitorenkonto ausgeglichen werden, d.h. in der Regel kann man sofort feststellen was bezahlt wurde und wo zu wenig bezahlt wurde ! Sollte die Kasse einen Gesamtbetrag überweisen (was ich erst einmal bezweifle) dann würde ich die Kasse um Fallübermittlung bitten (sofern dies nicht sogar irgendwo gesetzlich verankert ist). Eine Nichtzuordnung der Zahlungen sollte Sie vor größere Probleme stellen als o.g. Rechnungskürzungen.

    Gruss

    Pandur

    :a_link:

  • Hallo, Susanne und Pandur!

    Zunächst stimme ich Pandur zu: Die Zahlungsfrist von 14 Tagen ist unbedingt zu beachten! Andernfalls kann man ohne Rücksicht auf die Inhalte den Rechnungsbetrag einklagen!
    Auch wir haben ein standardisiertes Antwortschreiben auf solcherlei Fälle. Zu konstatieren ist HIER, dass die absolute Zahl deutlich zurückgeht, da der MDK in 14-tägigem Abstand Begehungen im Hause durchführt, bei denen bis zu 50 Fälle überprüft werden.
    Nach entsprechender Vorbereitung ist dies eine für beide Seiten sehr zufriedenstellende Lösung: Die Fälle werden ohne viel Bürokratie an diesem Termin abgeschlossen, die Kasse bezahlt dann anstandslos auch höhere Rechnungen...

    Das Thema der Rechnungseingänge ist eindeutig ein buchhalterisches:
    Die Buchhaltung bekommt die Originalrechnungen, überprüft die Geldeingänge und gleicht die Summen mit den Rechnungen ab. Bei Unstimmigkeiten muss eine Nachfrage/Korrektur erfolgen.

    Besprechen Sie sich doch mal mit Ihrer Buchhaltung, Susanne!

    Gruß aus Landstuhl

    T. Flöser

  • Hallo, Pandur, Hallo Herr Flöser,
    das mit den 14 Tagen war schon klar, vorher fangen wir auch nichts an. Aber wenn dann am Ende nach MDK-Gutachten eine Rechnungskürzung erfolgt, und wir Widerspruch einlegen, erfolg meist keine Antwort, ob dem Widerspruch stattgegeben wurde, sondern es wird bezahlt. Und wieviel, so die Auskunft unserer Abrechnungsstelle, ist nicht genau nachvollziehbar, da angeblich pauschal bezahlt wird, d.h. wir können nicht konkret nachvollziehen, wieviel für welchen Pat. bezahlt wird. Meist ist es so, dass eine Betrag X bereits bezahlt wurde, die Rechnung um Y gekürzt werden soll und das mit einem anderen Pat. verrechnet wird. So die Auskunft unserer Buchhaltung. Ich - als doofe Doktorin - konnte mir das auch nicht vorstellen, deshalb wollte ich ja andere Erfahrungen hören. Unterm Strich habe ich nämlich kein feed back, was meine Antwortschreiben an den MDK überhaupt bewirken.
    Problem ist natürlich auch ein organisatorisches: Hier der dokumentierende Doktor, der dann auch Begründungen für den MDK schreibt. Dort der Controller, der die Kodierung überprüft und irgendwo im Keller die Buchhaltung. Und oben ein Chef, der sagt: dann verschlüsseln Sie doch irgendwas, die Kassen merken es ja doch nicht.
    Ein bisschen frustrierte S. Roller :roll:

    Dr. Susanne Roller
    Internistin/Palliativmedizin
    München

  • Hallo Frau Roller!

    Schöne Grüße an Ihre Buchhaltung. Die nächste Wirtschaftsprüfung kommt bestimmt.

    Eine Zahlung ohne Angabe der Rechnungs- / Buchungsangaben sollte sofort zur Rückfrage bei den Kassen führen. Generell ist die Praxis der Kassen so nicht hinnehmbar. Bei uns kommt sie nicht vor. Ihr Leiter des Rechnungswesens sollte dringend Gespräche mit den Kassen führen, um hier eine nachvollziehbare Begleichung der Forderungen zu erreichen.

    Mit freundlichem Gruß
    Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo,

    da kann ich Hr. Killmer nur zustimmen!
    \"Die Kunst der Delegation\" - da muss sich die Buchhaltung drum kümmern!

    Und ansonsten... vielleicht lässt sich der MDK auch in anderen Bundesländern zu einer Begehung im Hause überreden!
    Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
    Die Fälle werden (meist im Konsens) endgültig abgeschlossen
    Die Zahlung durch die Kassen damit auch schneller (als vorher!)
    Der Arbeitsaufwand ist deutlich gesunken, da der komplette Briefverkehr wegfällt (Gutachten werden vor Ort direkt gedruckt!)
    Dadurch ist auch die Bearbeitungszeit kürzer.
    Die Bearbeitung durch den Controller alleine ermöglicht gutes Feed-Back an die Abteilungen mit der Möglichkeit, Defizite strukturiert aufzuarbeiten.
    etc.

    Grüße aus dem bewölkten Landstuhl

    T. Flöser

  • Hallo Susanne, hallo Herr Flöser, hallo Herr Pandur,

    ich möchte zu der Diskussion noch anmerken, dass die Zahlungsfrist nicht zwingend 14 Tage beträgt. Die Zahlungsfristen sind in den jeweiligen Landesverträgen nach § 112 SGB V, bzw. für die Bundesländer ohne gültigen Landesvertrag (derzeit NRW) in den Pflegesatzvereinbarungen des einzelnen Krankenhauses oder im BGB geregelt.

    Ob eine sofortige Klage bei Überschreiten des Zahlungsziels in jedem Einzelfall Sinn macht, wage ich nicht zu beurteilen. Zum Ausgleich von finanziellen Schäden wird seitens der Verträge bzw. des BGB schließlich die Möglichkeit der Berechnung von Verzugszinsen eingeräumt.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)