Liebe KollegInnen,
wir haben die Entscheidung von möglichlichen Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahme und Rückverlegungen zur Zeit als Aufgabe der kodierenden Ärzte definiert. Dieses hat natürlich auch Widerstände hervorgerufen. Die Beurteilung, ob eine Komplikation vorliegt, mag unstrittig ärztliche Aufgabe sein. Weniger eindeutig ist beispielsweise die Auswertung, ob die zweite Behandlungsepisode bei gleicher Basis-DRG noch innerhalb der oGVWD des Erstaufenhalts liegt oder ähnliche Konstellationen.
Wie ist der Workflow in anderen Häusern geregelt ?
Danke und Gruß
Popp