Wer verantwortet eigentlich Fallzusammenführungen ?

  • Liebe KollegInnen,

    wir haben die Entscheidung von möglichlichen Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahme und Rückverlegungen zur Zeit als Aufgabe der kodierenden Ärzte definiert. Dieses hat natürlich auch Widerstände hervorgerufen. Die Beurteilung, ob eine Komplikation vorliegt, mag unstrittig ärztliche Aufgabe sein. Weniger eindeutig ist beispielsweise die Auswertung, ob die zweite Behandlungsepisode bei gleicher Basis-DRG noch innerhalb der oGVWD des Erstaufenhalts liegt oder ähnliche Konstellationen.

    Wie ist der Workflow in anderen Häusern geregelt ?

    Danke und Gruß
    Popp

  • Hallo Herr Popp,

    grundsätzlich sollte es funktionieren, dass Ihr KIS einen möglichen Wiederkehrer automatisch erkennt. Dieser sollte zunächst durch die Abrechnung geprüft werden. Die endgültige Entscheidung einer Fallzusammenführung liegt beim kodierenden Arzt, denn nur er oder sie kann entscheiden ob es sich bei dem vorhanden Fall tatsächlich um einen zur Zusammenführung geeigneten Fall handelt. Diskussionen sind hier auf ärztlicher Seite völlig ungeeignet. Zur Unterstützung gibt es ja auch noch die Dokumentationsassistenten, die bei der Entscheidung helfen können. (nicht aber bestimmen !!)

    Gruss

    Pandur

    :i_drink:

  • Hallo zusammen,

    als MDA kann ich sehr wohl bestimmen und in den meisten Fällen auch beurteilen, ob Fallzusammenführung oder nicht. Das kann ja in jedem Haus anders organisiert werden. Die meisten Ärzte sind doch über das Abrechnungssystem mit seinen vielen Paragraphen und Ausführungsbestimmungen relativ wenig informiert und wollen auch gar nicht mehr darüber wissen. Wenn ärztlicher Rat erforderlich ist, holen wir den natürlich ein.

    Zum KIS: leider gibt es da auch Probleme mit den Automatismen. Es kommt die Meldung: bitte zusammen führen! Wenn das gemacht ist, kommt der Hinweis: das muß nicht! Manchmal frage ich mich schon, was ich für einen Ohr-Biß habe.

    mfGK

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Popp!

    In unserem Hause trifft die Verwaltung (DRG-Controller) die Entscheidung, ob Fälle zusammengeführt werden oder nicht.

    Unser KISS übernimmt hier (bedingt) eine Vorschlagsfunktion. Die Frage der Wiederaufnahme wegen Komplikationen natürlich wird zusammen mit den ärztlichen Mitarbeitern geklärt.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo,

    GK

    Natürlich kann ein MDA beurteilen ob eine Fallzusammenführung vorgenommen werden kann oder nicht, aber unabhängig von Abläufen in verschiedenen KH darf die endgültige Entscheidung nicht beim MDA liegen, sondern muss vom behandelnden Arzt getroffen werden. Sollte man hier nur den MDA als Entscheidungsträger nehmen, so nimmt man den behandelnden Arzt aus der Verantwortung, dies kann meiner Meinung nach nicht richtig sein. Für z.B. die Einhaltung der vereinbarten Fallzahlen muss auch der behandelnde Arzt gerade stehen und nicht der MDA, es sei denn die MDAs möchten gerne diese Verantwortung übernehmen ? (Die Wiederkehrer müssen ebenso geplant werden wie alle anderen Fälle !)

    Killmer
    Auch hier würde ich sagen, dass der DRG-Controller lediglich eine Beraterfunktion haben sollte, wobei er oder sie bei der Planung der Fälle beteiligt sein sollte (beratungstechnisch).

    P.S. Die Ärzte sollten allgemeine Grundlagen der Abrechnung beherrschen, zumindestens die wichtigsten Regeln !!

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Pandur!

    Eine einheitliche Handhabung der Zuständigkeit wird es wohl nie geben.
    M. E. sind unsere Ärzte schon genug mit bürokratischen / nicht medizinischen Tätigkeiten beschäftigt. Die Entscheidung bei Rückverlegung oder Wiederaufnahme nach nicht operativer DRG zur OP kann auch ein medizinischer Laie treffen. Allein die Kenntnisse der DKR überfordert schon einige Ärzte (kein Wunder wenn wir uns die Diskussionen im Forum anschauen). Wälzen wir von der Verwaltung nicht mehr ab als notwendig!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    natürlich haben Sie Recht. Man sollte den Ärzten nicht noch mehr Bürokratie aufbürden. Die Entscheidung ob Fallzusammenführung oder nicht kann natürlich auch ein Laie treffen, die Verantwortung allerdings sollte dennoch der behandelnde Arzt übernehmen. Aber wie Sie schon gesagt haben, wird es hier wohl keine einheitliche Regelung geben.

    Gruss

    Pandur

  • Hallo,

    bei geplanten elektiven Eingriffen kann und soll der Arzt das wissen und verantworten. Beispiel Galle konservativ, Einbestellung zur OP.
    Viele WA sind aber nicht geplant, und warum sollte ich damit den Arzt belasten? Diese reinen Formalien übernehme ich gerne! Dazu bin ich MDA (Meistens Dienstlich Anwesend).

    Siehe auch Beitrag von Markus Stein Heute, 09:32 Uhr unter Stelleneinrichtung ...

    mfGK

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Mit solchen bürokratischen Vorschriften wie die der
    Fallzusammenführungen, welche für die Ärzte sicher
    noch weniger Sinn haben als das Kodieren von ICD/OPS,
    werden Sie Ihre Ärzte überfordern. Solche Aufgaben gehören
    m. E. in die Hände der Verwaltung bzw. MC.
    Gruß
    Ordu

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Vorausgesetzt es wird korrekt kodiert (wessen Verantwortung das ist, sollte ja wohl in jedem Haus weitgehend geklärt sein), stellt sich die Frage meines Erachtens in einem Großteil der Fälle gar nicht.

    Die Zusammenführungen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 KFPV 2004 müssen nicht \"entschieden\" werden, sondern sind nach klaren Regeln vorzunehmen, für die man nicht Arzt sein muss. Optimalerweise erkennt diese Regeln auch das KIS, denn dafür wurden sie gemacht (Siehe Begründung zur KFPV 2004). Wie gesagt gilt das natürlich nur dann, wenn ich die Einzelfälle nicht noch nachträglich umkodieren muss, wenn sie zur Zusammenführung anstehen.

    Bleibt also nur noch die Entscheidung über das Vorliegen einer Komplikation nach § 2 Abs. 3 KFPV 2004. Dies ist sicherlich eine medizinische Fragestellung, wobei ich nicht so arrogant sein würde zu behaupten, das dies nur Ärzte entscheiden könnten (vermutlich entscheidet es in vielen Fällen sowieso der MDK)

    Unabhängig davon sollten die Ärzte jedoch die Wiederaufnahmeregeln kennen, insbesondere um unnötige Wiederaufnahmen zu vermeiden. Ich halte aber auch nichts, von einer allzusehr erlösoptimierten Wiederaufnahmeplanung.

    Schönen Tag noch,